Das OLG Hamm hat mit Urteil vom 23.05.2013 (21 U 64/12) den Süßwarenhersteller HARIBO dazu verurteilt, an einen klagenden Kunden, der ein von der verklagten Firma in Form einer Colaflasche hergestelltes Fruchtgummi gekaut und dabei auf in der Masse befindliche Fremdkörper, Partikel aus Putzmaterialien, gebissen hatte, die bei der Herstellung in das Fruchtgummi gelangt waren, Schadenersatz und Schmerzensgeld zu leisten. Durch den Biss auf einen der Fremdkörper hatte der Kläger an zwei seiner Zähne Schäden erlitten, so dass sie überkront werden mussten.
(Quelle: juris)