Deutsche Unternehmen können zur Bewältigung der Wirtschaftskrise bis 2010 einfache staatliche Kredithilfen erhalten.
Die EU-Kommission billigte die Änderung der deutschen Regelung über Kleinbeihilfen von bis zu 500.000 € je Unternehmen. Zur Berechnung des Beihilfeelements in staatlichen Garantien kann nun der Anhang des Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen zur Erleichterung des Zugangs zu Finanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise herangezogen werden. Die Regelung ist befristet und trifft nur auf Unternehmen zu, die sich am 01.07.2008 – also vor der Krise – noch nicht in Schwierigkeiten befanden.
Die zugrunde liegende „Bundesregelung Kleinbeihilfen“ wurde von der Kommission am 30.12.2008 als eine der ersten Maßnahmen zur Bewältigung der Krise in der Realwirtschaft genehmigt. Am 04.06.2009 genehmigte die Kommission eine erste Änderung der Regelung, um vor allem kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in frühen Entwicklungsphasen den Zugang zu Risikokapital zu erleichtern (IP/09/877).
Die angemeldete neue Berechnungsmethode für Beihilfen in Form staatlicher Garantien entspricht den Vorgaben des geänderten Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens zur Berechnung des Beihilfeelements in Garantieregelungen. Deutschland hat die Änderung angemeldet, da die zugrunde liegende Regelung vor der Änderung des Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens in Kraft trat. Sie ist daher mit Art. 87 Abs. 3 Buchstabe b EG-Vertrag vereinbar, der Beihilfen zur Behebung einer beträchtlichen Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaates zulässt.