Wie das statistische Bundesamt mitteilte, wurden für den Monat April 2015 von den deutschen Amtsgerichten 2.066 Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren 3,1 % weniger als im April 2014.
Im März 2015 hatte es noch einen Anstieg der Unternehmensinsolvenzen gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat von 2,1 % gegeben. Davor waren jedoch seit November 2012 mit Ausnahme des Septembers 2014 (+ 2,7 %) und des Dezembers 2014 (+ 8,1 %) stets Rückgänge der Unternehmensinsolvenzen im Vergleich zum entsprechenden Vorjahresmonat registriert worden. Seit 2004 ist bei den Unternehmensinsolvenzen sogar ein Rückgang in Höhe von 38,76 % zu verzeichnen.
Auch die voraussichtlichen offenen Forderungen der Gläubiger aus beantragten Unternehmensinsolvenzen gingen zurück. Sie beliefen sich nach Angaben der Amtsgerichte im April 2015 auf 2,1 Milliarden Euro. Im April 2014 hatten sie bei 3,2 Milliarden Euro gelegen.
Zusätzlich zu den Unternehmensinsolvenzen meldeten 8.604 übrige Schuldner Insolvenz an, insoweit ist ein Rückgang von 5,1 % gegenüber dem Vorjahresmonat zu verzeichnen. Darunter waren 6.603 Insolvenzanträge von Verbrauchern und 1.695 Insolvenzanträge von ehemals selbstständig Tätigen, die ein Regel- beziehungsweise ein Verbraucherinsolvenzverfahren durchlaufen.
Die Zahlen zu Unternehmens- und Verbraucherinsolvenzen bleiben damit auf einem historischen Tief, wie der Verband Insolvenzverwalter Deutschlands (VID) am 10.07.2015 mitteilte.