Kunst bei GRAF-DETZER Rechtsanwälte
Nach landläufiger Meinung ist Recht eine trockene Angelegenheit. Rechtsanwälte sind folglich eher trockene Zeitgenossen, während Künstler, die mit ihrer Fantasie ein Kunstwerk schaffen, im Gegenzug als kreativ eingestuft werden. Diese Auffassung greift zu kurz.
Das deutsche Recht ist komplex und vielschichtig. Bei eindeutiger Rechts- und Beweislage ist sicherlich nahezu jeder Rechtsanwalt, sofern er über ausreichende praktische Erfahrung verfügt, in der Lage einen Rechtsstreit erfolgreich zu führen. Diejenigen Fälle, bei denen die Rechts- und Beweislage eindeutig ist, sind in der Praxis allerdings selten.
Gerade dann, wenn die eigene Rechtsposition schwierig ist, liegt es oft am Geschick und der kreativen Fähigkeit des Rechtsanwalts, ob ein Rechtsstreit gewonnen wird oder verloren geht. Auch, wenn es um die Gestaltung komplexer Verträge oder umfassender Nachlassregelungen in Testamenten und Erbverträgen geht, spielt – neben soliden Rechtskenntnissen – gerade die Kreativität des mit der Ausarbeitung befassten Rechtsanwalts eine entscheidende Rolle für Erfolg oder Misserfolg. Nur wer kreativ ist, kann Lösungsansätze entwickeln und erfolgreich umsetzen, die sich auf den ersten Blick nicht aufdrängen. Nur derjenige, der selbst kreativ ist, kann trickreich ausgedachte Fallstricke erkennen und gegensteuern. Keine oder unzureichende rechtliche Beratung kann hier existenzvernichtend sein.
Was liegt also, um die Verknüpfung zwischen Recht einerseits und Kreativität andererseits zum Ausdruck zu bringen, näher als eine Anwaltskanzlei auch zur Ausstellung von Kunst zu nutzen. Wir haben deshalb unsere Kanzleiräume mit Galerieschienen ausgestattet und stellen regelmäßig die Werke regionaler Künstler nicht nur in unseren Kanzleiräumen aus. Die Ausstellungen haben eine Zeitdauer von 3 – 6 Monaten und werden von einer Vernissage begleitet.
Unser besonderer Dank gilt der Irschenhausener Malerin und Schmuckdesignerin Judith Amslgruber, die entsprechend dem Leitspruch unserer Homepage „Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei“ (zu deutsch:„Vor Gericht und auf hoher See sind wir in Gottes Hand.“), das in unserem Empfangsbereich hängende Bild der Justitia, die über dem nächtlichen Wolfratshausen wacht, in Spachteltechnik erschaffen hat.
Der Kunstbegriff leidet bekanntlich unter der Schwierigkeit seiner Definition, wie das Bundesverfassungsgericht mehrfach festgestellt hat. Neben einem formalen (BVerfGE 67, 213, 225) und einem materiellen Kunstbegriff (BVerfGE 30, 173, 188) hat das Bundesverfassungsgericht auch einen offenen Kunstbegriff (BVerfGE 67, 213, 226) entwickelt.
Während der formale Kunstbegriff darauf abstellt, ob ein Werk einem bestimmten Werktyp (z.B. Gemälde, Skulptur) zugeordnet werden kann, liegt nach dem materiellen Kunstbegriff das Wesen der künstlerischen Betätigung in der freien schöpferischen Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formsprache zur unmittelbaren Anschauung gebracht werden. Beim offenen Kunstbegriff dagegen liegt das kennzeichnende Merkmal einer künstlerischen Äußerung darin, „dass es wegen der Mannigfaltigkeit ihres Aussagegehaltes möglich ist, der Darstellung im Wege der fortgesetzten Interpretation immer weiterreichende Bedeutungen zu entnehmen, so dass sich eine praktisch unerschöpfliche, vielstufige Informationsvermittlung ergibt.“
Wenn Sie das Bild der weißen Justitia über dem nachtblauen Wolfratshausen betrachten, lassen sich am besten vom materiellen bzw. offenen Kunstbegriff leiten. Was wollte die Künstlerin mit der Wahl des Ortes und der Farben zum Ausdruck bringen?
Dass man in Wolfratshausen nachts ruhig schlafen kann, weil Justitia in Form des örtlichen Amtsgerichts über die schlafenden und damit wehrlosen Bürger wacht? Wäre möglich, doch wie so oft im Rechtsleben, sollte man das Kleingedruckte („Coram iudice et in alto mari sumus in manu Dei“) nicht unbeachtet lassen. Nur derjenige der Spezialkenntnisse, nämlich Lateinkenntnisse hat, kann damit zunächst etwas anfangen. Für alle anderen bleibt die Aussage unverständlich. Erst, wenn man noch näher hinsieht, erkennt man, was dies bedeutet, nämlich dass derjenige, der Recht vor Gericht sucht, sich keineswegs auf festem Boden bewegt, sondern sich ähnlich einem Seefahrer, in unbelegte Gewässer und damit in Gottes Hand begibt. Sieht man ganz genau hin, dann erkennt man, dass neben und über dem Kopf der Justitia Abänderungen vorhanden sind, es also bröckelt.
Soll hiermit zum Ausdruck gebracht werden, dass die Bürger nur vermeintlich ruhig schlafen können, solange sie nicht auf die Hilfe der (Wolfratshauser) Justiz angewiesen sind? Soll damit zum Ausdruck gebracht werden, dass alle oder einzelne Richter als allmächtige Herrscher über das Schicksal der Bürger entscheiden und diese nur ohne Blessuren einen Rechtsstreit überstehen können, wenn der Gang vor Gericht, ähnlich einer gut organisierten Seefahrt, optimal vorbereitet angetreten wird? Will die Künstlerin ausdrücken, dass der Glaube an Recht und Gerechtigkeit von Justitia langsam ins bröckeln gerät?
Interpretieren Sie das Kunstwerk selbst und machen Sie sich, insbesondere dann, wenn Sie bei Gericht waren, Ihren Reim drauf …
Sie sind selbst regionale(r) Künstler(-in) aus der Region Bad Tölz, Geretsried, Wolfratshausen, Starnberg, Penzberg oder Umgebung und suchen eine Plattform, auf der Sie Ihre Bilder oder Fotografien für 3 – 6 Monate ausstellen können? Dann sprechen Sie uns an.
Wir unterstützen Sie zu Beginn der Ausstellung mit einer Vernissage mit geladenen Gästen aus unserer gehobenen Mandantenstruktur sowie einem Bericht in der Lokalpresse und stellen gerne den Kontakt zu Kaufinteressenten her.