Philosophie der Kanzlei GRAF-DETZER Rechtsanwälte
„Wer kämpft, kann verlieren; wer nicht kämpft, hat schon verloren“. Dieses Zitat von Bertolt Brecht gibt kurz aber prägnant wieder was erforderlich ist, wenn Sie Ihr Recht durchsetzen möchten. Damit Ihr Kampf ums Recht auch erfolgreich ist, stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite:
I. Vorausschauende Beratung
Aus unserer langjährigen Erfahrung wissen wir, dass die aus dem römischen Recht stammende Binsenweisheit „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“ heute mehr denn je den Alltag an deutschen Gerichten widerspiegelt: Eine hundertprozentige Gewissheit einen Rechtsstreit auch tatsächlich zu gewinnen kann und wird es aufgrund der in Art. 97 GG verankerten richterlichen Unabhängigkeit nie geben. So hat es der Verfasser im Laufe seiner über 25-jährigen Berufserfahrung nicht nur erlebt, dass identische Sachverhalte bei unterschiedlichen Gerichten, manchmal sogar bei unterschiedlichen Richtern am gleichen Gericht, unterschiedlich entschieden werden, sondern es auch erlebt, dass ein Richter am Landgericht damit konfrontiert, dass seine geäußerte Rechtsauffassung gegen die einschlägige Rechtsprechung des BGH verstößt, sich sinngemäß dahingehend geäußert hat, dass in seinem Gerichtssaal die Rechtsprechung des BGH nichts zählen würde, weil es ausschließlich auf seine Meinung ankomme …. Das, was hier der Richter geäußert hat, und was für den juristischen Laien auf den ersten Blick vielleicht befremdlich klingt, offenbart das Dilemma, vor dem derjenige steht, der zu Gericht geht, um Recht zu erhalten. Bis zur Grenze der Rechtsbeugung, die sehr hoch liegt, ist jeder Richter aufgrund seiner richterlichen Unabhängigkeit frei. Richter mit eigener, wenn auch schräger Rechtsauffassung, sind dabei aus Sicht des Rechtsuchenden aber noch das geringere Problem, weil zumindest die Hoffnung besteht, dass in der nächsten Instanz ein solches Urteil korrigiert wird. Viel schlimmer ist der unwillige Richter, der Verfahren verzögert und verschleppt, in der Hoffnung so die Parteien doch noch dazu zu bewegen, einen Vergleich abzuschließen, damit er in der Sache sich das Verfassen eines Urteils, ersparen kann. Der Verfasser hat es in seiner Berufspraxis nicht nur erlebt, dass ein Richter in einem Erbrechtsstreit im Jahresrhythmus terminierte, um jedes Mal nur wieder nachzufragen, ob die Parteien sich zwischenzeitlich nicht überlegt hätten, den Rechtsstreit durch Vergleich zu beenden und dies über mehrere Jahre. Er hat es auch erlebt, dass ein Richter einen zur Entscheidung reifen Rechtsstreit, bei dem bereits ein Verkündungstermin anberaumt war, einfach nicht entschieden und dann über mehrere Jahre auf jedwede Form von Eingaben und Beschwerden der Parteien das Verfahren fortzuführen nicht mehr reagiert hat… Das, was auf den ersten Blick nach „Anwaltslatein“ klingt, ist zwar nicht die Regel, kann aber gleichwohl, wie die vorgenannten Beispiele exemplarisch zeigen, passieren.
Rechtsberatung ist deshalb für unsere Rechtsanwälte eine verantwortungsvolle Aufgabe, die sich an den individuellen Bedürfnissen des Mandanten orientiert. Oberstes Ziel unserer Rechtsberatung ist es bereits im Vorfeld so zu beraten, dass langwierige, zeit- und kostenintensive Rechtstreitigkeiten vermieden und außergerichtlich interessengerechte Lösungen gefunden werden.
II. Durchsetzungsstarke Vertretung
Lässt sich ein Rechtstreit nicht vermeiden, dann vertreten wir die Rechtsposition unserer Mandanten unnachgiebig und mit Nachdruck und, wenn es sein muss, auch mit unnachgiebiger Härte. Wir führen keine Prozesse, um zu prozessieren, sondern unser Ziel ist es die Interessen unserer Mandanten bestmöglich zu vertreten und Rechtsstreitigkeiten zu gewinnen. Die Anliegen unserer Mandanten haben wir als Zielvorgabe in unserer Rechtsanwalts-Kanzlei verinnerlicht. Die Zufriedenheit unserer Mandanten ist Garant für unseren eigenen wirtschaftlichen Erfolg.
III. Ehrliche Einschätzung der Rechtsposition
Sollten wir einmal in einer Rechtsangelegenheit keinerlei Erfolgsaussichten sehen, dann weisen wir klar und unmissverständlich darauf hin. Wir sind der Meinung, dass es zu einer vertrauensvollen Beziehungen zwischen Anwalt und Mandant auch gehört frühzeitig aufzuzeigen, wenn Vorstellungen zur eignen Rechtsposition unrealistisch sind. Dies mag im Einzelfall für uns als Rechtsanwälte (kurzfristig) wirtschaftlich ungünstig sein, weil Anwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ihr Honorar grundsätzlich erfolgsunabhängig verdienen. Wir denken und handeln aber nicht kurzfristig, sondern unser Ziel ist es, mit unseren Mandanten langfristig in zufriedener Partnerschaft verbunden zu bleiben. Der Erfolg, den wir für Sie in Ihrer persönlichen Rechtsangelegenheit erzielen, ist unser Erfolg; Ihre Empfehlung unsere beste Werbung. Das stete Wachstum unserer Kanzlei zeigt, dass wir auf einem guten Weg sind.
Wir nutzen unser Wissen, unsere Erfahrung und unsere Routine, um außergerichtlich und vor Gericht erfolgreich zu sein. Nutzen Sie uns für Ihren persönlichen Erfolg und denken Sie stets daran: „Wer nicht kämpft, hat schon verloren!“ Sie kämpfen nicht allein. Wir kämpfen an Ihrer Seite.