Am 30.07.2012 hatten wir unter der Überschrift „Die Bezeichnung „Winkeladvokat“ verletzt die Anwaltsehre“ darüber berichtet, dass nach einem Urteil des Landgerichts Köln, bestätigt vom Oberlandesgericht Köln, die Bezeichnung eines Rechtsanwalts als Winkeladvokat die Anwaltsehre verletzen und damit ein Anspruch auf Unterlassung aus § 1004 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 823 Abs. 1 und …weiterlesen
Zur Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung und Werturteil
Wer sich durch die Äußerung eines anderen beleidigt fühlt, kann grundsätzlich neben einer Strafanzeige wegen Beleidigung nach den §§ 185 ff. StGB auch zivilrechtlich Unterlassungsansprüche und gegebenenfalls auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Bei derartigen Streitigkeiten findet stets eine Abwägung der Meinungsfreiheit des Äußernden, Art. 5 Abs. 1 GG, gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Verletzten, Art. 2 …weiterlesen
Kein Rechtsschutzbedürfnis für die Untersagung ehrrühriger Äußerungen in einem Gerichtsverfahren
Im Gerichtsverfahren wird oft mit harten Bandagen gekämpft. Dies umso mehr, wenn das Verfahren emotional belastet ist. Es kommt dabei immer wieder vor, dass eine Partei (oder ein Rechtsvertreter), sich durch eine Äußerung der anderen Partei (oder ihres Rechtsvertreters) in seiner Ehre verletzt fühlt. Trotzdem ist dies grundsätzlich hinzunehmen und kann nur ausnahmsweise mit einer …weiterlesen
BGH: Äußerungen in Gerichtsverfahren sind nicht gesondert angreifbar
Vor Gericht geht es oft hoch her, wenn Parteien und ihre Rechtsanwälte darum streiten den Fall für sich zu entscheiden. Manchmal fallen auch Worte, die durchaus beleidigenden Charakter haben können. Im Äußerungsrecht unerfahrene Rechtsanwälte glauben daher gelegentlich sie könnten gegen Äußerungen, die nach ihrer Meinung beleidigend oder verleumderisch waren, gesondert mit Ehrschutzklagen oder Strafanzeigen vorgehen.weiterlesen
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