Die Loyalität zum Unternehmen und die Verschwiegenheit der Arbeitnehmer über geschäftliche Vorgänge und Betriebsgeheimnisse ist wichtige Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber. Der Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen berechtigt deshalb in schweren Fällen zur fristlosen Kündigung des Arbeitnehmers.weiterlesen
Arbeitszeugnis: „Als sehr interessierten und hochmotivierten Mitarbeiter kennen gelernt“ ist nicht negativ
Die Formulierung von Arbeitszeugnissen ist eine Wissenschaft für sich. Da nach den Vorgaben des Gesetzgebers ein Zeugnis stets wohlwollend formuliert sein muss, ist manchmal das, was auf den ersten Blick positiv klingt für den fachkundigen Leser ein Indiz dafür, dass der Arbeitgeber damit genau das Gegenteil zum Ausdruck bringen wollte. Deshalb gibt es, insbesondere dann, …weiterlesen
Entschädigungsloser Widerruf der privaten Nutzung eines Dienstwagens
Eine allgemeine Geschäftsbedingung, nach der ein Arbeitgeber bei Freistellung des Arbeitnehmers den auch privat nutzbaren Dienstwagen zurückverlangen darf, ist wirksam.weiterlesen
Rechtsschutz bereits bei Angebot eines Aufhebungsvertrages?
Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist manchmal besser als der Abschluss eines Aufhebungsvertrags. Dies jedenfalls dann, wenn Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen und diese die Kosten Ihrer anwaltlichen Vertretung übernehmen soll. Rechtsschutzversicherungen sind nämlich nur dann eintrittspflichtig, wenn ein sog.Rechtsverstoß, also ein Versicherungsfall, vorliegt. Eine arbeitgeberseitige Kündigung stellt regelmäßig einen solchen Rechtsverstoß dar, nicht jedoch das Angebot …weiterlesen
Vergütungserwartung bei Mehrarbeit grundsätzlich gerechtfertigt
Das Bundesarbeitsgericht entschied mit Urteil vom 22.02.2012, dass bei Fehlen einer (wirksamen) Vergütungsregelung der Arbeitgeber verpflichtet ist, vom Arbeitnehmer geleistete Mehrarbeit zusätzlich zu vergüten. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn die Mehrarbeit den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist. Wenn der Arbeitnehmer kein herausgehobenes Entgelt bezieht, sei eine entsprechende objektive Vergütungserwartung …weiterlesen