Im bestehenden Arbeitsverhältnis ist jedenfalls nach sechs Monaten, also nach dem Erwerb des Sonderkündigungsschutzes für behinderte Menschen, die Frage des Arbeitgebers nach der Schwerbehinderung zulässig. Das gilt insbesondere zur Vorbereitung von beabsichtigten Kündigungen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht am 16.02.2012 (6 AZR 553/10) entschieden.weiterlesen
Frist für die Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen nach dem AGG
Das BAG hat mit Urteil vom 15.03.2012 entschieden, dass ein Arbeitnehmer bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf Entschädigung oder Schadensersatz nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz die Zweimonatsfrist des § 15 Abs. 4 AGG einhalten muss.weiterlesen
