Die Änderungskündigung ist ein spezielles Instrument im Arbeitsrecht, das es dem Arbeitgeber ermöglicht, bestehende Arbeitsbedingungen, die nicht bereits durch das Direktionsrecht des Arbeitgebers problemlos einseitig geändert werden können, zu ändern. Dabei kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis und bietet gleichzeitig einen neuen Vertrag unter geänderten Bedingungen an. Dieses Vorgehen erfordert jedoch eine sorgfältige Beachtung der Sozialauswahl, …weiterlesen
Zum Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Für Arbeitnehmer stellt sich, insbesondere dann, wenn das Arbeitsverhältnis nicht besonders harmonisch verlaufen ist, bei Beendigung oft die Frage, ob Abmahnungen, die sich in der Personalakte befinden, dort dauerhaft verbleiben oder aber vielleicht aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses nun auch eine Entfernung der Abmahnung verlangt werden kann. Dieser Artikel beleuchtet die rechtlichen Grundlagen dieses Anspruchs, …weiterlesen
Befristet beschäftigte Arbeitnehmer dürfen bei Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie nicht benachteiligt werden
Nach der Coronahilfe, die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern steuerfrei bezahlen konnten, kam die Inflationsausgleichsprämie, nach der Arbeitgebern die Möglichkeit eingeräumt wird, ihren Arbeitnehmern bis Ende 2024 insgesamt 3.000 € steuer- und abgabenfrei zu bezahlen. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, auf die grundsätzlich kein Rechtsanspruch besteht. Da zwischenzeitlich jeder, nicht nur Niedriglohnempfänger, …weiterlesen
Die Bedeutung des Schriftformgebots bei Vertragsmodifizierungen vor Arbeitsantritt – Eine Analyse des Urteils des BAG vom 16.8.2023 (7 AZR 300/22)
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer Entscheidung vom 16. August 2023 (Az. 7 AZR 300/22) wichtige Klarstellungen zur Anwendung des Schriftformgebots bei Vertragsmodifizierungen vor Aufnahme der Beschäftigung vorgenommen. Diese Entscheidung beleuchtet grundlegende Aspekte des Arbeitsrechts und verdient daher eine detaillierte Betrachtung.weiterlesen
Arbeitsrechtliche „Turboklausel“ kann (noch) nicht wirksam durch beA-Schreiben ausgeübt werden
In einer Welt, in der digitale Kommunikation immer mehr an Bedeutung gewinnt, stellt sich auch im Arbeitsrecht die Frage, wie moderne Technologien in herkömmliche Rechtsstrukturen integriert werden können. Ein aktuelles Beispiel ist der Umgang mit sog. Turboklauseln in Aufhebungsverträgen oder arbeitsrechtlichen Vergleichen, also Regelungen, bei denen dem Arbeitnehmer das Recht eingeräumt wird, durch einseitige Erklärung …weiterlesen
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