In der modernen Arbeitswelt sind flexible Arbeitsmodelle immer gefragter. Eines dieser Modelle ist die „Arbeit auf Abruf“. Doch was genau bedeutet das und welche Arbeitszeit gilt in solchen Fällen? Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu in seinem Urteil vom 18.10.2023 (5 AZR 22/23) eine klare Richtlinie gegeben und entschieden, dass grundsätzlich 20 Stunden/pro Woche geschuldet um zu …weiterlesen
Arbeitsrecht: Rechtfertigt das Nichterscheinen eines Kirchenmusikers zu einer gebuchten Trauerfeier eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses?
Das Arbeitsrecht ist ein komplexes Feld, das ständig durch neue Urteile und Entscheidungen geprägt wird. Ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Lübeck vom 15. Juni 2023 (1 Ca 323 öD/23) zeigt, wie wichtig es ist, sich in arbeitsrechtlichen Fragen von Experten beraten zu lassen, denn dort war ein Kirchenmusiker mit seiner Kündigungsschutzklage gegen eine fristlose Kündigung, …weiterlesen
Verhaltensbedingte Kündigung: Worauf Arbeitgeber bei Ausspruch einer Kündigung achten müssen
Arbeitsrechtlich können verschiedene Gründe eine Kündigung rechtfertigen. Eine der komplexesten und oft rechtlich umstrittensten Arten ist die verhaltensbedingte Kündigung. Sie kommt in Betracht, wenn ein Arbeitnehmer durch sein Verhalten den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses ernsthaft in Frage stellt, wobei das Fehlverhalten im Einzelfall nicht ausreicht, um eine fristlose Kündigung zu rechtfertigen. Aber nicht jedes Fehlverhalten berechtigt …weiterlesen
Arbeitszeugnis: Streit um die Abschlussformel
Das Arbeitszeugnis ist ein zentrales Dokument am Ende eines Arbeitsverhältnisses. Es kann jedoch, insbesondere bei Kündigungen durch den Arbeitgeber aufgrund von Leistungsmängeln oder gestörtem Vertrauen, zu Streitigkeiten führen. Dies deshalb, weil es dem Arbeitgeber regelmäßig widerstrebt, einem sog. Lowperformer auch noch Dank für die geleisteten Dienste auszusprechen und sein Ausscheiden aus dem Betrieb zu bedauern. …weiterlesen
Bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz droht fristlose Kündigung
Kennen Sie den Spruch: „Das Berühren der Figuren mit den Pfoten ist verboten“? Ein Arbeitnehmer aus Berlin kannte diesen offensichtlich auch nicht. Das hat ihn trotz 19-jähriger Betriebszugehörigkeit den Job gekostet, weil der Arbeitgeber, eine Bundesbehörde, keinen Spaß verstand, als sich eine Kollegin darüber beschwert hatte, dass ihr der Kläger an die Brust gegriffen hatte …weiterlesen
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