Das moderne Arbeitsleben ist geprägt von Flexibilität, Digitalisierung und der ständigen Erreichbarkeit der Arbeitnehmer. Insbesondere die Nutzung digitaler Kommunikationsmittel wie E-Mails und SMS hat die Grenzen zwischen Arbeitszeit und Freizeit zunehmend verschwimmen lassen. Vor diesem Hintergrund hat sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) in seinem Urteil vom 23.08.2023 (5 AZR 349/22) mit einer brisanten Fragestellung auseinandergesetzt: Sind …weiterlesen
Führen Fehler bei der Massenentlassungsanzeige nicht länger zur Nichtigkeit der Kündigung?
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) steht möglicherweise vor einer wegweisenden Änderung in seiner Rechtsprechung zu Massenentlassungen. Ein zentraler Punkt in dieser Diskussion ist die Frage, ob eine Kündigung unwirksam ist, wenn der Arbeitgeber die Anzeige gemäß § 17 Abs. 1, Abs. 3 KSchG nicht korrekt erstattet hat. Diese Frage hat nicht nur theoretische Relevanz, sondern wirkt sich …weiterlesen
Filetiermesser am Arbeitsplatz geschwenkt – fristlose Kündigung erhalten
Am Arbeitsplatz lauern viele Gefahren, die dazu führen können, dass der Arbeitgeber verschnupft mit einer fristlosen Kündigung reagiert: in die Kasse gegriffen, die Kollegin belästigt, unberechtigt private Kopien gefertigt oder das Smartphone bzw. Elektroauto ohne Erlaubnis aufgeladen. All dies sind Handlungen, die arbeitsrechtlichen Ärger mit sich bringen können. Über einen eher ungewöhnlichen Fall hat das …weiterlesen
Rechtfertigt Stromdiebstahl beim Arbeitgeber eine fristlose Kündigung?
Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz: „wer stiehlt oder schlägt, der fliegt.“ Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass Vermögensdelikte zulasten des Arbeitgebers, ebenso wie Körperverletzungen regelmäßig mit einer fristlosen Kündigung beantwortet werden können. Vielleicht erinnern Sie sich noch an den sog. Bienenstichfall oder Kassenbonfall,, die für große mediale Aufmerksamkeit gesorgt haben, weil der Verzehr eines Bienenstich …weiterlesen
AGG-Hopper unterliegt erneut, diesmal vor dem LAG Mecklenburg-Vorpommern
In unseren Berichterstattungen haben wir wiederholt auf einen im Großraum München bekannt gewordenen AGG-Hopper hingewiesen. Dieser tritt als sogenannter Scheinbewerber auf, indem er sich auf Stellenangebote bewirbt, die er als alters- oder geschlechtsdiskriminierend erachtet. Nach einer Ablehnung seiner Bewerbung verfolgt er dann Entschädigungsansprüche gegenüber dem potenziellen Arbeitgeber gemäß § 15 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Zudem berichteten …weiterlesen
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