Die Wirtschaft leidet ganz massiv unter den staatlichen Rechtseingriffen in die unternehmerische Handlungsfreiheit. Nicht nur Betriebsschließungen oder Betriebseinschränkungen gefährden Unternehmen und damit Arbeitsplätze, sondern auch nicht unmittelbar betroffene Branchen leiden. Wer hier allerdings als Arbeitgeber meint die Corona-Pandemie würde den Abbau von Arbeitsplätzen vereinfachen, der irrt, denn der bloße Hinweis dass aufgrund Corona der Beschäftigungsbedarf …weiterlesen
Corona Spezial: Homeoffice für alle, wirklich?
Erst war es die Gastronomie und die Fitnessstudios, dann Friseure, Einzelhandel und sogar Rodler. Jetzt sind es Büros, die dafür verantwortlich sein sollen, dass die Infektionszahlen nach wie vor (zu) hoch sind und verhindern, dass der seitens der Verantwortlichen angestrebte Wert von 50 nicht erreicht wird. Homeoffice ist daher das neue Zauberwort, das sich jetzt …weiterlesen
Vermeintliche Altersdiskriminierung stellt rechtsmissbräuchliches AGG-Hopping dar
An dieser Stelle haben wir bereits des Öfteren von einem ehemaligen Bankkaufmann berichtet, der sich darauf „spezialisiert“ hat, sich berufsmäßig bei der Bewerbung auf Stellenanzeigen diskriminieren zu lassen. Zu diesem Zweck sucht er systematisch Stellenanzeigen die unter dem Blickwinkel des AGG “unglücklich“ formuliert sind, bewirbt sich dann so „schlampig“, dass er entweder eine Absage oder …weiterlesen
Die Äußerung „Ugah, Ugah“ gegenüber einem dunkelhäutigen Kollegen rechtfertigt eine fristlose Kündigung
Das Bundesverfassungsgericht hat nun mit Beschluss vom 02.11.2020 (1 BvR 2727/19) sozusagen als letzte Kontrollinstanz eine arbeitsgerichtliche Entscheidung, mit der eine fristlose Kündigung eines Betriebsratsmitglieds, der einen dunkelhäutigen Kollegen mit den Worten „Ugah, Ugah“ in einer Betriebsratssitzung betitelt hatte, für wirksam erachtet wurde, abgesegnet. Es kam dabei zu dem Ergebnis, dass sich die diskriminierende Äußerungen …weiterlesen
Corona Spezial: Arbeitnehmer haben weder Anspruch auf Homeoffice noch auf ein Einzelbüro
Der Coronavirus kann im Einzelfall durchaus gefährlich sein. Dies steht sicherlich außer Frage. Dies bedeutet aber nicht, dass sich Arbeitnehmer der davon ausgehenden Gefahr im Berufsleben nicht mehr stellen müssten und stattdessen, ohne dass dies mit dem Arbeitgeber abgestimmt ist, ins Homeoffice flüchten könnten. Eben dies hatte ein Arbeitnehmer gleich zu Beginn der Pandemie versucht …weiterlesen
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