Das Tragen einer Maske empfinden viele Menschen als lästig. Mit Hilfe ärztlicher Atteste wird oft versucht, die Maskenpflicht zu umgehen. Was aber ist, wenn der Arbeitgeber sich entschieden hat im Betrieb anzuordnen, dass Arbeitnehmer einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen und ein Arbeitnehmer unter Bezugnahme auf ein ärztliches Attest dies verweigert und ohne Maske beschäftigt werden möchte? …weiterlesen
AGG-Hopper scheitert nunmehr auch beim BAG
An dieser Stelle haben wir ja bereits des Öfteren über einen gelernten Bankkaufmann berichtet, der sich darauf spezialisiert hat Stellenanzeigen nach Fehlern zu durchsuchen, aus denen sich eine mögliche Diskriminierung wegen des Geschlechts oder des Alters herleiten lässt. Hat er eine solche Stellenanzeige gefunden, dann bewirbt es sich, gleichgültig um welche Stelle es sich handelt, …weiterlesen
Bei Corona hört der Spaß im Betrieb auf – Absichtliches Anhusten eines Kollegen kann fristlose Kündigung rechtfertigen
Wer als Arbeitnehmer die Hygieneregeln seines Arbeitgebers missachtet, der riskiert nicht nur eine Abmahnung, sondern im Extremfall sogar den Arbeitsplatz. Dies jedenfalls dann, wenn bewusst einem Kollegen aus nächster Nähe ins Gesicht gehustet wird und sich der Delinquent dann auch noch dahingehend äußert er hoffe, dass der so Provozierte nun Corona bekomme (LAG Düsseldorf, Urteil …weiterlesen
Zur Vollstreckung der Verpflichtung zur Erteilung von Lohnabrechnung, Arbeitsbescheinigung und elektronischen Lohnsteuerbescheinigung durch den Arbeitgeber
Gerade dann, wenn um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses vor dem Arbeitsgericht gestritten wird, geht es bei manchen Arbeitgebern nicht nur um die Frage der Beendigung, sondern auch darum, dass der Arbeitgeber Nebenpflichten aus dem Arbeitsvertrag, wie beispielsweise die Erteilung korrekter Lohnabrechnungen, Arbeitsbescheinigung oder die Erteilung einer elektronischen Lohnsteuerbescheinigung nicht erfüllt hat. Wird der Arbeitgeber dann …weiterlesen
Corona Spezial: Betriebsschließungsanordnung zählt zum Betriebsrisiko des Arbeitgebers und nicht zum allgemeinen Lebensrisiko des Arbeitnehmers
Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz ohne Arbeit kein Lohn. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer grundsätzlich keinen Lohnanspruch haben, wenn sie nicht arbeiten, es sei denn, es greift eine Sonderregel „Lohn ohne Arbeit“ ein. Eine solche Regelung findet sich beispielsweise in § 615 BGB. Dort ist geregelt, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer auch dann Lohn schuldet, wenn …weiterlesen
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