Mütter werden nicht dadurch diskriminiert, wenn eine Betriebsrente nur an solche Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen bezahlt wird, die bei Betriebseintritt das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dies hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 23. Juli 2019 (1 BvR 684/14) entschieden und die Verfassungsbeschwerde einer Mutter, die beim Betriebseintritt das 50. Lebensjahr bereits überschritten hatte, gegen …weiterlesen
Verbot der sachgrundlosen Befristung gilt nicht bei lange zurückliegender Vorbeschäftigung
Gute Nachricht für Arbeitgeber bei der befristeten wieder Beschäftigung ehemaliger Arbeitnehmer, wenn das frühere Arbeitsverhältnis sehr lang zurückliegt. Das BAG hat nämlich nun mit Urteil vom 21.08.2019 (7 AZR 452/17) das Verbot der sachgrundlosen Befristung bei einer Vorbeschäftigung für den Fall gelockert, dass die Vorbeschäftigung schon viele Jahre zurückliegt. Im entschiedenen Rechtsstreit war die Klägerin, …weiterlesen
Neues vom AGG-Hopper: Arbeitsgericht München weist erneut Klage des Scheinbewerbers ab
An dieser Stelle haben wir bereits des Öfteren von einem sog. AGG-Hopper berichtet, der nicht nur im Großraum München bei Arbeitsgericht und Zivilgericht aufgrund von Scheinbewerbungen auf fehlerhafte Stellenanzeigen versucht Entschädigungs- und/oder Schadensersatzansprüche gegen potentielle Arbeitgeber durchzusetzen. Heute können wir von einem Urteil des Arbeitsgerichts München vom 27. Juni 2019 (5 Ca 12490/18) berichten, in …weiterlesen
Abkehrwille rechtfertigt grundsätzlich keine Arbeitgeberkündigung
Wie heißt es so schön: Reisende soll man nicht aufhalten. Wenn also ein Arbeitnehmer den Entschluss gefasst hat, den Betrieb zu verlassen, dann hat dies meist gute Gründe und Bestrebungen des Arbeitgebers der Mitarbeiter zu halten sind oft erfolglos oder aber jedenfalls nicht von Dauer. Was aber ist, wenn der Arbeitgeber den Abkehrwillen des Arbeitnehmers, …weiterlesen
BAG: Täuschung über Anzahl der geleisteten Überstunden rechtfertigt fristlose Kündigung
Arbeitszeitbetrug ist kein Kavaliersdelikt! Wer gegenüber dem Arbeitgeber Arbeitszeiten, auch Überstunden, falsch angibt und abrechnet, der zerstört das Vertrauen in die Redlichkeit, so dass unabhängig von der Motivation des Arbeitnehmers regelmäßig eine fristlose Kündigung gerechtfertigt ist (BAG, Urteil vom 13.12.2018, 2 AZR 370/18).weiterlesen
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