Endet ein Arbeitsverhältnis durch Arbeitgeberkündigung und anschließenden Vergleich im Rahmen eines Arbeitsrechtsstreits, dann wird zwischen den Parteien regelmäßig im Gütetermin vergleichsweise vereinbart, dass der Arbeitnehmer bis zum Beendigungszeitpunkt unwiderruflich von der Arbeitsleistung freigestellt wird. Dies deshalb, weil einerseits oft Arbeitgeber einen gekündigten Arbeitnehmer im Betrieb als Unruhefaktor empfinden, aber auch deshalb, weil Arbeitgeber möchten, dass …weiterlesen
Unwirksame sachgrundlose Befristung eines Arbeitsverhältnisses wegen vorgeschalteter Schulung
Der Teufel steckt bekanntlich im Detail. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Arbeitsverhältnis sachgrundlos befristet wird. Dann darf nämlich die Höchstdauer von 2 Jahren nicht überschritten werden. Wer dies als Arbeitgeber verkennt, der läuft Gefahr, den Mitarbeiter unbefristet eingestellt zu haben. So hat das LAG Düsseldorf in seinem Urteil vom 09.04.2019 (3 Sa 1126/18) der …weiterlesen
Streit um Zugang einer Kündigungserklärung mittels Einwurfeinschreiben
Derjenige, der die Wirkung einer Kündigung für sich in Anspruch nehmen möchte, muss beweisen, dass die Kündigungserklärung zugegangen ist. Arbeitgeber versenden deshalb Kündigungsschreiben, wenn sie nicht gleich dem Arbeitnehmer direkt übergeben werden können, gerne mittels Einwurfeinschreiben. Dies deshalb, weil dann regelmäßig im Streitfall der Nachweis problemlos geführt werden kann, dass das Kündigungsschreiben jedenfalls so in …weiterlesen
Für die Zeiterfassung durch Fingerprint ist grds. die Zustimmung der Arbeitnehmer erforderlich
Verwendet ein Arbeitgeber ein Zeiterfassungssystem im Betrieb und weigert sich ein Arbeitnehmer dieses zu benutzen, dann wird der Arbeitgeber alsbald mit einer Abmahnung reagieren. Erfolgte die Zeiterfassung früher üblicherweise analog mittels Stechuhr, ist heute eine digitale Zeiterfassung, zum Beispiel über softwarebasierte oder webbasierte Zeiterfassungssysteme, teilweise auch per Smartphone oder Tablet, die Regel. Relativ neu ist …weiterlesen
Erkrankt ein Arbeitnehmer während laufender Arbeitsunfähigkeit an einer anderen Erkrankung, so hat er bei einem einheitlichen Verhinderungsfall gleichwohl nur einen Anspruch auf 6-wöchige Entgeltfortzahlung
Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommt es immer wieder zu Streit über die Dauer der Entgeltfortzahlung, wenn die krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung über die Grenze von 6 Wochen hinausgeht und der Arbeitnehmer nicht an ein und derselben Krankheit, sondern nacheinander an unterschiedlichen Krankheiten, die zur Arbeitsunfähigkeit führen, leidet. Das BAG hat nun in seinem Urteil vom 11.12.2019 (5 …weiterlesen
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