Aus Arbeitgebersicht sind Ärzte ziemlich „schmerzfrei“, wenn es darum geht Arbeitnehmern Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auszustellen. Dagegen ist meistens, aufgrund der ärztlichen Schweigepflicht, arbeitsrechtlich „kein Kraut gewachsen. Besonders misslich für den Arbeitgeber ist aber dann, wenn er nicht nur den Verdacht hat, dass der Arbeitnehmer simuliert, sondern die Krankschreibung auch noch dazu benutzt seine Arbeitskraft anderweitig zu verwenden. …weiterlesen
Ist arbeitsvertragliche Verfallklausel, die Mindestlohn nicht ausnimmt nur insoweit unwirksam?
Viele Arbeitsverträge enthalten eine vom Arbeitgeber vorformulierte Verfallklausel, nach der Ansprüche verfallen, wenn sie nicht innerhalb bestimmter Ausschlussfristen geltend gemacht werden. Für Mindestlohn gilt dies dagegen nicht. Dies hat das BAG in seinem Urteil vom 24.08.2016 (5 AZR 703/15) entschieden. Verfallklausel oder Ausschlussklausel müssen also insoweit in ihrem Geltungsbereich Mindestlohnansprüche ausdrücklich ausnehmen, um nicht wegen …weiterlesen
Kein Wiedereinstellungsanspruch bei Betriebsübergang im Kleinbetrieb
Bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB kann ein Wiedereinstellungsanspruch grundsätzlich nur Arbeitnehmern zustehen, die Kündigungsschutz nach dem KSchG genießen. Dies ist bei Arbeitnehmern im Kleinbetrieb nicht der Fall (BAG, Urteil vom 19.10.2017 – 8 AZR 845/15).weiterlesen
LAG kann vom ArbG versäumte Zulassung der Berufung nicht ersetzen
Eine Berufung in Arbeitssachen ist nur dann zulässig, wenn entweder der Wert des Beschwerdegegenstands 600 € übersteigt oder aber das Arbeitsgericht die Berufung zugelassen hat, § 64 Abs. 2 ArbGG. Was aber ist, wenn das Arbeitsgericht den Streitwert unrichtig mit über 600 € festgesetzt hat, während er in Wahrheit bei unter 600 € gelegen hat, …weiterlesen
Unberechtigter Blick in fremde Personalakten rechtfertigt fristlose Kündigung
Gelegenheit macht bekanntlich Diebe. Dies gilt nicht nur für die Wegnahme fremder Sachen, sondern auch für die Einsicht in fremde Personalakten. Doch Vorsicht! Auch, wenn der Arbeitgeber diese nicht weggesperrt hat, sondern sich diese unverschlossen in einem Ordner im Büro des Chefs befinden, dann ist dies kein Freibrief für neugierige Arbeitnehmer Personalunterlagen der Kollegen zu lesen. Kommt dies …weiterlesen
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