Bietet ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern eine kostenlose Grippeschutzimpfung an, dann ist er weder verpflichtet die Arbeitnehmer über mögliche Nebenwirkungen der Grippeschutzimpfung aufzuklären noch haftet er dafür, wenn der behandelnde Arzt eine solche Aufklärung unterlassen hat, sodass er vom Arbeitnehmer nicht auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden kann (BAG, Urteil vom 21.12.2017 – 8 AZR 853/16).weiterlesen
Befristung von Arbeitsverhältnissen nach Erreichen des Rentenalters ist ohne Sachgrund zulässig
Arbeitnehmer dürfen grundsätzlich nicht aufgrund ihres Alters diskriminiert werden. Eine solche Altersdiskriminierung läge beispielsweise dann vor, wenn ein Arbeitgeber ältere Arbeitnehmer benachteiligt. Liegt aber eine solche unzulässige Benachteiligung auch dann vor, wenn ein Arbeitgeber mit einem Arbeitnehmer nachdem dieser die Regelaltersgrenze erreicht hat zur Verlängerung der Arbeitszeit einen befristeten Arbeitsvertrag abschließt, ohne dass dafür ein …weiterlesen
Schwangerschaft schützt nicht bei Massenentlassung
Schwangere Arbeitnehmerinnen genießen besonderen Kündigungsschutz. Dies ist hinlänglich bekannt. Dies bedeutet also, dass dann, wenn ein Arbeitgeber eine Arbeitnehmerin kündigt, die zum Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung bereits schwanger war, die Kündigung bereits aus diesem Grund unwirksam ist. Weniger bekannt ist, dass dieser Grundsatz dann durchbrochen wird, wenn die Kündigung der Schwangeren im Rahmen einer …weiterlesen
Haftungsfalle für Insolvenzverwalter – bei fehlender oder unwirksamer Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist Annahmeverzugsvergütung Neumasseverbindlichkeit
„Glück muss man haben“, wird sich eine Arbeitnehmerin gedacht haben, der im Klageweg trotz einer masseunzulänglichen Insolvenz ihres vormaligen Arbeitgebers erfolgreich einen Anspruch auf Annahmeverzug als Neumasseverbindlichkeit durchgesetzt hat, weil die Kündigung unwirksam war (BAG, Urteil vom 22. Februar 2018 – 6 AZR 868/16).weiterlesen
Mehr als 2-jährige Haftstrafe rechtfertigt Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Wird ein Arbeitnehmer zu einer mehr als 2-jährigen Haftstrafe verurteilt, dann ruht das Arbeitsverhältnis in dieser Zeit nicht etwa, sondern der Arbeitgeber ist berechtigt den Arbeitnehmer, auch wenn die Straftat in keinerlei Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz steht, zu kündigen. Eine günstige Sozialprognose, die zu erwarten lässt, dass der Arbeitnehmer nicht die gesamte Haftstrafe wird verbüßen …weiterlesen
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