Es gibt Arbeitnehmer, die sind für jeden Betrieb eine Zumutung. Gleichwohl sollte sich der Arbeitgeber davor hüten, wenn er den unliebsamen Arbeitnehmer endlich losgeworden ist, dann beim Zeugnis „nachzutreten“ und das Verhalten des Arbeitnehmers im Betrieb zu polemisieren. Ein solches polemisches Arbeitszeugnis wird nämlich als sog. Nichtzeugnis eingestuft. Ist der Zeugnisanspruch in einem Urteil oder …weiterlesen
Vorsicht bei der Befristung eines Arbeitsverhältnisses im Vergleich
Wird ein befristetes Arbeitsverhältnis abgeschlossen, dann kann oft Streit darüber entstehen, ob die Befristung auch wirksam war. Dies insbesondere dann, wenn die Befristung mehrfach wiederholt wurde oder aber kein hinreichender Befristungsgrund vorgelegen hatte. Wer nun aber als Arbeitgeber meint auf der sicheren Seite zu sein, wenn eine solche Befristung in einem Prozessvergleich vereinbart worden ist, …weiterlesen
Erlaubte Nebentätigkeit rechtfertigt auch bei übermäßiger Nutzung der Ressourcen des Arbeitgebers keine Kündigung ohne Abmahnung
Aus Arbeitgebersicht ist Vorsicht geboten, wenn im Arbeitsvertrag pauschal bestimmte Nebentätigkeiten genehmigt werden, ohne dies näher zu konkretisieren oder zu begrenzen. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick darauf, ob und in welchem Umfang zur Ausübung der Nebentätigkeit betriebliche Ressourcen in Anspruch genommen werden dürfen. Nimmt die Nebentätigkeit dann ein Ausmaß an, das der Arbeitgeber nicht …weiterlesen
Muss ein Arbeitnehmer auch eine rechtswidrige Weisung des Arbeitgebers befolgen?
Da die Arbeitsverpflichtungen des Arbeitnehmers im Arbeitsvertrag meist nur grob umrissen sind, wird die Arbeitsverpflichtung durch Weisungen des Arbeitgebers konkretisiert. Man spricht auch vom sog. Direktionsrecht des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber kann danach Inhalt, Ort und Zeit Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen. Das Weisungsrecht gilt auch hinsichtlich der Ordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im …weiterlesen
Telefonische Bedrohung des Vorgesetzten rechtfertigt fristlose Kündigung
Wer sich emotional nicht im Griff hat, der riskiert den Verlust des Arbeitsplatzes. Dies verdeutlicht ein Urteil des LAG Düsseldorf vom 08.06.2017 (11 Sa 823/16). Im entschiedenen Rechtsstreit hat ein Arbeitnehmer, der im Landeskriminalamt beschäftigt war, seinen Vorgesetzten am Telefon mit den Worten „Ich stehe Dich ab“ bedroht. Der Arbeitgeber kündigte darauf wegen der Drohung fristlos. …weiterlesen
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