Arbeitnehmer (weiblich oder männlich) können grundsätzlich Elternzeit bis zum dritten Lebensjahr des Kindes verlangen. Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist dafür nicht erforderlich. Dies ist den meisten Arbeitnehmern zwischenzeitlich hinlänglich bekannt. Der Arbeitnehmer muss sich dabei allerdings bereits von Anfang an für die ersten beiden Jahre nach der Geburt festlegen. Dies ist in § 16 Abs. …weiterlesen
Betriebsrat hat keinen Anspruch auf LED-Bildschirm zur Arbeitnehmerinformation
Nach dem Betriebsverfassungsgesetz hat der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Arbeits- und Kommunikationsmittel „in erforderlichem Umfang“ zur Verfügung zu stellen oder aber Kostenersatz zu leisten. Ob dazu auch der Einsatz eines LED-Bildschirms gehört, den der Betriebsrat zur Information der Arbeitnehmer anstelle des bisher vorhandenen „schwarzen Bretts“ einsetzen wollte, hatte nun das LAG Hessen (Beschluss vom 06.03.2017 – …weiterlesen
Wann greift die gesetzliche Unfallversicherung bei einem Unfall auf dem Arbeitsweg?
Wer auf dem Weg zur Arbeit oder von der Arbeit nach Hause einen Unfall erleidet, der genießt regelmäßig Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung, die vom Arbeitgeber bezahlt wird. Wir erklären Ihnen, wann die Versicherung eingreift oder wann sie nicht versichert sind.weiterlesen
Absichtliches Berühren des Geschlechtsteils eines Kollegen rechtfertigt Kündigung
In manchen Betrieben herrscht ein rüder Umgang. Wer hier allerdings zu rüde im Umgang mit seinen Kollegen ist, der riskiert seinen Arbeitsplatz. Diese Erfahrung musste ein Arbeitnehmer in einem Stahlwerk in Bremen machen, der einen Leiharbeiter schmerzhaft von hinten am Geschlechtsteil gepackt und dazu rüde Bemerkungen gemacht hatte.weiterlesen
Fußballschauen während der Arbeitszeit rechtfertigt Abmahnung
Der Arbeitgeber bezahlt den Arbeitnehmer nicht nur für die Arbeitsleistung, sondern auch für die zu leistende Arbeitszeit. Deshalb stellt jegliche private Tätigkeit während der Arbeitszeit einen Pflichtverstoß des Arbeitnehmers dar, der bei Fällen geringerer Intensität abgemahnt werden und bei groben Pflichtverstößen sogar eine Kündigung ohne vorangegangene Abmahnung rechtfertigen kann. Dies verdeutlicht ein Urteil des Arbeitsgerichts …weiterlesen
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