Wer sich als Arbeitnehmer gegenüber Kollegen und Vorgesetzten nicht ordnungsgemäß verhält, der riskiert die Kündigung seines Arbeitsverhältnisses. Reagiert der Arbeitgeber aufgrund eines solchen Fehlverhaltens, weil beispielsweise der Arbeitnehmer gedroht, herumgeschrien oder geschlagen hat, mit einer außerordentlichen Kündigung oder ordentlichen, dann wird im Rahmen der bei einer außerordentlichen Kündigung nach § 626 BGB vorzunehmende Interessenabwägung durch …weiterlesen
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist bei fehlender Karenzentschädigung stets nichtig
Arbeitsverträge enthalten oft ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, also eine Regelung, in der dem Arbeitnehmer bei Zahlung einer Vertragsstrafe untersagt wird für einen bestimmten Zeitraum nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses in selbstständiger oder unselbständiger Weise für ein Unternehmen tätig zu sein, das mit dem vormaligen Arbeitgeber in direkten oder indirekten Wettbewerb steht. Diese Regelungen sind meistens allerdings nur …weiterlesen
Unklarheiten bei Stichtags- und Rückzahlungsklauseln beim Weihnachtsgeld gehen zulasten des Arbeitgebers
Zahlt der Arbeitgeber Weihnachtsgeld, dann ist dies im Vertrag meist so geregelt, dass das Arbeitsgeld als freiwillige Leistung erfolgen soll. Der Arbeitgeber will damit erreichen, dass er jedes Jahr aufs Neue entscheiden kann, ob und wenn ja wie viel Weihnachtsgeld gezahlt wird und für die Arbeitnehmer kein Rechtsanspruch entsteht. Bei der Formulierung solcher Klauseln im …weiterlesen
Kein Schmerzensgeld wegen beleidigender Äußerungen im Gütetermin vor dem Arbeitsgericht
Vor Gericht geht es manchmal heiß her, insbesondere dann, wenn Emotionen im Spiel sind. Gerade Verfahren vor dem Arbeitsgericht zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern werden in kleineren und mittleren inhabergeführten Unternehmen oft sehr emotional geführt, gerade dann, wenn der Arbeitnehmer Geld haben will und der Arbeitgeber der Meinung ist, dies bereits gezahlt zu haben, vom Arbeitnehmer …weiterlesen
Unklare Regelung über Kündigungsfrist während der Probezeit im Arbeitsvertrag geht zulasten des Arbeitgebers
Grundsätzlich kann ein Arbeitsverhältnis während der Probezeit mit einer Frist von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Dies ist in § 622 Abs. 3 BGB so geregelt. Diese Frist ist allerdings nicht in Stein gemeißelt, sondern kann durch Regelungen im Arbeitsvertrag modifiziert werden. Verwendet der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag eine Regelung wonach dem durchschnittlichen Arbeitnehmer …weiterlesen
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