Arbeitnehmer haben grundsätzlich nicht nur einen Anspruch auf Lohn, sondern auch auf Beschäftigung. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber nicht frei in seiner Entscheidung darüber ist, den Arbeitnehmer unter Fortzahlung der Bezüge freizustellen. Macht er dies trotzdem, dann kann dies Schadensersatzansprüche des Arbeitnehmers zur Folge haben. Eine aktuelle Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 29. Februar 2024 …weiterlesen
Schwarzarbeit vs. geringfügige Gefälligkeit – wann droht die fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses?
Arbeitnehmer, insbesondere in handwerklichen Berufen mit Kundenkontakt, sind besonders gefährdet, da es nicht selten vorkommt, dass sie ein „unmoralisches Angebot“ vom Kunden erhalten. Der Kunde schlägt vor, beim nächsten Mal direkt, also unter Umgehung des Arbeitgebers, zu kommunizieren. Wenn Arbeitnehmer in solchen Situationen nicht aufpassen und zu „gefällig“ sind, insbesondere indem sie sich direkt vom …weiterlesen
Zur Darlegungslast des Arbeitgebers beim Anspruch auf gleichen Lohn
Das Thema Lohngleichheit ist in Deutschland und der gesamten Europäischen Union von großer Bedeutung. Das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) spielt hierbei eine zentrale Rolle, indem es Diskriminierungen bei der Vergütung aufgrund des Geschlechts verhindern soll. Ein aktueller Fall des Landesarbeitsgerichts (LAG) Baden-Württemberg bietet wichtige Einblicke in die praktische Anwendung dieses Gesetzes.weiterlesen
Kann der Arbeitgeber Einmalzahlungen einseitig umstellen, um sie auf den Mindestlohn anzurechnen?
Während vormals – bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit – der Arbeitslohn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer frei verhandelbar war, setzt seit längerem das Mindestlohngesetz eine Untergrenze, die vom Arbeitgeber nicht unterschritten werden darf. Was aber ist, wenn der Mindestlohn zwar unterschritten wird, am Ende aber der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber faktisch trotzdem mindestens so viel erhält wie …weiterlesen
Was Sie bei Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aus Anlass einer Krankmeldung wissen müssen
Arbeitgeber reagieren oft sehr impulsiv, manchmal zu impulsiv, wenn sie das Gefühl haben, von ihren Arbeitnehmern nicht ernst genommen oder gar hintergangen zu werden. Gerade eine Krankmeldung kann für Zwist sorgen, wenn der Arbeitgeber aufgrund der Gesamtumstände den Eindruck hat, diese ist nur vorgetäuscht. Wer hier als Arbeitgeber allerdings sofort mit einer Kündigung reagiert, der …weiterlesen
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