Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 17.12.2015 (6 AZR 186/14) entschieden, dass die Voraussetzungen der Unentgeltlichkeitsanfechtung von Zahlungen des später insolventen Arbeitgebers an Arbeitnehmer im Rahmen eines Vergleichs bei Freistellung nicht vorliegen.weiterlesen
Arbeitgeber darf Browserverlauf seiner Mitarbeiter kontrollieren
Arbeitszeitbetrug ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein handfester Kündigungsgrund. Dies gilt aber nicht nur für die übermäßige Smartphonenutzung , sondern natürlich erst recht bei privater Nutzung des Dienstcomputers. Das Unrechtsbewusstsein mancher Arbeitnehmer mit Schreibtischjob ist hier erschreckend wenig ausgeprägt. So hat das LAG Berlin Brandenburg mit Urteil vom 12.02.2016 (5 Sa 657/15) die fristlose Kündigung eines …weiterlesen
Vermögensdelikte sind im Arbeitsrecht auch bei Kleinstbeträgen kein Kavaliersdelikt – es droht die (fristlose) Kündigung
Im Arbeitsrecht gilt der Grundsatz „Wer stiehlt und schlägt der fliegt“. Dies bedeutet, dass Vermögensschädigungen des Arbeitgebers oder tätliche Angriffe regelmäßig eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Diese Erfahrung musste auch eine Kassiererin eines Supermarkts machen, die sich zum Nachteil des Arbeitgebers einen Pfandbon über 3,25 € ausgestellt und das Geld aus der Kasse entnommen hatte, ohne …weiterlesen
10 Dinge, die Sie bei der Einstellung von Flüchtlingen aus arbeitsrechtlicher Sicht beachten müssen
Die deutsche Wirtschaft läuft (noch) auf Hochtouren und der Mittelstand klagt über Fachkräftemangel. So mancher mittelständischer Unternehmer denkt darüber nach, ob vorhandene Personallücken nicht durch die Einstellung von Flüchtlingen geschlossen werden könnten. Wir sagen Ihnen nachfolgend worauf Sie achten und was Sie wissen müssen. Vor einer Anstellung kann das Fachwissen des Bewerbers im Rahmen einer …weiterlesen
BAG: Bei rückwirkend begründetem Arbeitsverhältnis nach Betriebsübergang besteht kein Anspruch auf Verzugslohn
Gerät der Arbeitgeber mit der Annahme der Arbeitsleistung in Verzug, dann erlangt der Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Lohnzahlung auch ohne dass er gearbeitet hat nach den Regelungen des Annahmeverzugs. Ein solcher Verzugslohnanspruchs spielt regelmäßig dann eine Rolle, wenn ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer gekündigt hat und später im Rahmen eines Kündigungsrechtsstreits das Arbeitsgericht rechtskräftig festgestellt …weiterlesen
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