Rauchen ist out. Während früher in Betrieben und Büros oft deshalb „dicke Luft“ herrschte, weil nicht nur der Chef, sondern auch die Kollegen an ihrem Arbeitsplatz hemmungslos gequalmt haben, haben Arbeitnehmer seit dem Inkrafttreten der Arbeitsstättenverordnung grundsätzlich einen Anspruch auf einen tabakrauchfreien Arbeitsplatz, weil die Arbeitsstättenverordnung davon ausgeht, dass auch das Passivrauchen die Gesundheit gefährdet. Deshalb …weiterlesen
Vorsicht bei zu aggressiver Prozessführung im Kündigungsschutzprozess
Vor Gericht herrscht manchmal ein recht rauer Ton. Dies nicht zuletzt auch deshalb, weil Prozessbeteiligte für im Rahmen eines Rechtsstreits getätigte Äußerungen sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich kaum angreifbar sind. Sind die Fronten verhärtet, was gerade oft bei Streitigkeiten um die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses der Fall ist, dann hat so mancher Arbeitnehmer einen inneren Reichsparteitag, …weiterlesen
BAG: Fehler im Konsultationsverfahren bei bevorstehender Massenentlassung führen im Fall der Betriebsstilllegung nicht zur Unwirksamkeit einzelner Kündigungen
In Betrieben, in denen ein Betriebsrat besteht, muss bei einer beabsichtigten Massenentlassung nach § 17 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3 KSchG die Unterrichtung des Betriebsrats im Rahmen des sog. Konsultationsverfahrens auch auf die betroffenen Berufsgruppen beziehen. Erfolgt allerdings die beabsichtigte Entlassung zum Zwecke der Betriebsstilllegung, dann genügt eine abschließende Stellungnahme des …weiterlesen
Als Arbeitgeber teure Fehler beim Abschluss befristeter Arbeitsverträge vermeiden
Taucht im Betrieb vorübergehend zusätzlicher Arbeitsbedarf auf, greifen Arbeitgeber gerne auf befristete Arbeitsverhältnisse zurück, also eine Vereinbarung, bei der das Arbeitsverhältnis automatisch durch Zeitablauf endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Wer hier allerdings als Arbeitgeber Fehler macht, muss dafür unter Umständen teuer bezahlen, nämlich wenn der (zunächst) befristet eingestellte Arbeitnehmer mit einer sog. Befristungskontrollklage …weiterlesen
Zum Anspruch eines angestellten Insolvenzverwalters auf Herausgabe der (digitalen) Insolvenzakten bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Insolvenzverwalter bekleiden ein Amt und werden vom jeweiligen Insolvenzgericht bestimmt. Im Gegensatz zu Rechtsanwälten wird bei als Insolvenzverwalter tätigen Rechtsanwälten das Mandat nicht der Kanzlei, sondern jeweils dem Verwalter selbst erteilt. Inhaber des Anspruchs auf Verwaltervergütung ist damit – auch bei angestellten Insolvenzverwaltern – nicht die Kanzlei, sondern der Insolvenzverwalter persönlich. Arbeitgeber versuchen sich deshalb …weiterlesen
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