Sollen Stellen in einem Betrieb abgebaut werden, dann geht es den Arbeitnehmern meist darum, den Arbeitsplatz zu behalten und nicht zum Kreis der zu kündigenden zu gehören. Wenn allerdings der Arbeitgeber ein großzügiges Abfindungsprogramm auflegt, dann kann auch der umgekehrte Effekt eintreten, nämlich dass mehr Arbeitnehmer auf ihren Arbeitsplatz gegen Zahlung einer stattlichen Abfindung verzichten wollen als …weiterlesen
Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Raucherpausen
Rauchen ist out, jedenfalls im Arbeitsrecht. Während es früher Arbeitnehmer noch hinnehmen mussten, am Schreibtisch von den Kollegen zu gequalmt zu werden, hat sich zwischenzeitlich herumgesprochen, dass Arbeitnehmer einen gerichtlich durchsetzbaren Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz haben, so dass sich die Problematik praktisch nicht mehr stellt. Weniger bekannt ist dagegen, dass Rauchen am Arbeitsplatz zwischenzeitlich …weiterlesen
BAG: Beharrliche Arbeitsverweigerung rechtfertigt außerordentliche Kündigung
Kommt es zu Spannungen am Arbeitsplatz, dann kann dies durch den Arbeitnehmer natürlich dadurch gelöst werden, dass er selbst kündigt. Aber nicht jeder Arbeitnehmer möchte gleich kampflos die Segel streichen und den Rückzug antreten. Dies insbesondere dann, wenn noch kein neuer Arbeitsplatz gefunden ist und damit aufgrund der Eigenkündigung eine zwölfwöchige Sperre beim Arbeitslosengeld droht. …weiterlesen
Diskriminierung durch kirchliche Arbeitgeber, wenn Zugehörigkeit zu einer bestimmten Konfession verlangt wird?
Kirchliche Arbeitgeber verlangen regelmäßig, dass ihre Arbeitnehmer der eigenen Konfession bei Begründung des Arbeitsverhältnisses angehören und auch nicht während des bestehenden Arbeitsverhältnisses aus der Kirche austreten. Im erstgenannten Fall erfolgt keine Einstellung und im Falle eines Kirchenaustritts während laufendem Arbeitsverhältnis droht der Verlust des Arbeitsplatzes. Diese Erfordernisse waren bislang von der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte auch …weiterlesen
BAG verneint Altersdiskriminierung im Führungskräfteprogramm von Daimler durch das Konzept „60+“
Wer wegen des Alters diskriminiert wird, kann von seinem Arbeitgeber Schadenersatz verlangen. Die Hürden hierfür sind allerdings hoch. In einem nunmehr vom BAG mit Urteil vom 17.03.2016 (8 AZR 677/14) entschiedenen Fall hatte ein ehemaliger Verkaufsleiter von Daimler ein Angebot seinen Arbeitsvertrag nachträglich auf die Beendigung des 60. Lebensjahrs zu befristen und damit vorzeitig gegen …weiterlesen
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