Kommt der Arbeitgeber seine Verpflichtung zur Lohnzahlung nur schleppend nach und zahlt dann nur auf Druck des Arbeitnehmers, so kann dies zur Folge haben, dass im Falle der Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Insolvenzverwalter die Anfechtung der Lohnzahlung erklärt und den gezahlten Nettolohn zurückverlangt. Dass dies möglich ist, hat nun abschließend das Bundesarbeitsgericht in seinem Urteil …weiterlesen
BAG: Auch bei ruhendem Arbeitsverhältnis Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub
Arbeitnehmer haben in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Der Mindesturlaub ergibt sich dabei zwingend aus dem Bundesurlaubsgesetz. Abweichungen zu Gunsten des Arbeitnehmers können sich aus Tarifvertrag oder aus dem Arbeitsvertrag ergeben. Das Bundesarbeitsgericht hatte sich nunmehr mit der Frage befasst, ob ein solcher Anspruch auf bezahlten Mindesturlaub auch dann besteht, wenn in einem Kalenderjahr …weiterlesen
BAG: Höchstaltersgrenze von 45 Jahren in Versorgungsordnung unwirksam
Versorgungsordnungen sehen oftmals vor, dass Arbeitnehmer, die bei Beginn des Beschäftigungsverhältnisses ein Höchstalter überschritten haben, keinen Anspruch mehr auf Betriebsrente haben. Das Bundesarbeitsgericht hat sich nun in seinem Urteil vom 18.04.2014 (3 AZR 69/12) mit der Frage befasst, ob es rechtlich zulässig ist, dass Arbeitnehmer, – wenn die Versorgungsordnung eine zehnjährige Wartezeit vorsieht – bei …weiterlesen
BAG: Schaffung einer ausgewogenen Altersstruktur im Rahmen der Insolvenz verletzt unionsrechtliches Verbot der Altersdiskriminierung nicht
Im Insolvenzverfahren kann eine ausgewogene Altersstruktur im Betrieb durch die Bildung von Altersgruppen geschaffen werden, § 125 InsO. Das BAG urteilte nun am 19.12.2013 (6 AZR 790/12), dass diese Regelung nicht das unionsrechtliche Verbot der Altersdiskriminierung verletze, da die Sanierung des insolventen Unternehmens das Ziel der Altersgruppenbildung sei.weiterlesen
BAG: Beweisverwertungsverbot bei Eingriff in allgemeines Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers
Zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber besteht ein Vertrauensverhältnis und die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme. Dieses ist gestört, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer verdächtigt, dass er ihn bestohlen hat oder fortlaufend bestiehlt. Steht ein solcher Diebstahl fest, rechtfertigt dies regelmäßig eine fristlose Kündigung. Aber auch der bloße Verdacht kann unter dem Gesichtspunkt einer sog. Verdachtskündigung eine fristlose …weiterlesen
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