Tiere am Arbeitsplatz führen immer wieder zu Streit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die nicht selten vor dem Arbeitsgericht landen. Dabei gilt der Grundsatz, dass ein Haustier nichts am Arbeitsplatz zu suchen hat, es sei denn der Arbeitgeber hat die Mitnahme ausdrücklich gestattet. Ausnahmen gelten auch nicht für Tiere, die wegen körperlicher Gebrechen besonderer Zuwendung bedürfen. …weiterlesen
Arbeitgeber muss keinen Arbeitsplatz im Ausland anbieten
Möchte der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer betriebsbedingt kündigen, dann darf kein anderer freier Arbeitsplatz im Betrieb verfügbar sein. Nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz ist nämlich die Beendigungskündigung das letzte Mittel, das der Arbeitgeber ergreifen darf. Selbst unterwertige Arbeitsplätze sind gegebenenfalls im Rahmen einer Änderungskündigung bis zu der Grenze anzubieten, bei der der Arbeitnehmer das Angebot als Beleidigung empfinden muss. …weiterlesen
Kündigung eines Arbeitsverhältnisses wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung
Gerät ein Arbeitnehmer in den Verdacht eine strafbare Handlung begangen zu haben, so kann dies eine (fristlose) Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber rechtfertigen (sog. Verdachtskündigung). Dabei sind aber strenge Kriterien zu beachten, denn vor Ausspruch einer Verdachtskündigung ist der Arbeitgeber zur umfassenden Sachverhaltsaufklärung verpflichtet. Dabei darf er nicht nur Fakten zulasten des Arbeitnehmers zusammentragen. …weiterlesen
Arbeitsverhältnis mit überlassenem Arbeitnehmer trotz Überlassungsvereinbarung
Leiharbeitnehmer werden oft eingesetzt, weil der Entleiher es aufgrund der Regelungen des Kündigungsschutzgesetzes scheut neue Mitarbeiter einzustellen. Aber auch wer stattdessen Leiharbeitnehmer beschäftigt ist nicht immer auf der sicheren Seite. Jedenfalls dann nicht, wenn die Verleiherfirma nicht über die zur Arbeitnehmerüberlassung notwendige Erlaubnis verfügt. Dann kommt nämlich ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher zu Stande. Dies hat …weiterlesen
Equal pay für Leiharbeitnehmer?
Leiharbeitnehmer haben es im Betrieb oft schwer. Nicht nur, dass sie oft von Kollegen des Entleihbetriebs als Arbeitnehmer zweiter Klasse angesehen werden, auch arbeiten sie regelmäßige für weniger Geld als die im Entleihbetrieb fest angestellten Kollegen und Kolleginnen. Auch bei Sondervergütungen gehen sie oftmals leer aus. Zu Unrecht, wie nun das LAG Schleswig-Holstein in seinem Urteil …weiterlesen
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