Viele Auszubildende oder Studenten nutzen die Ferienzeit oder die vorlesungsfreien Wochen dazu, ihren Geldbeutel aufzubessern. Allerdings kann sich allzu viel Fleiß beim Kindergeld negativ auswirken, warnt der Deutsche Steuerberaterverband e.V. Zwar hat der Gesetzgeber mit Wirkung ab 2012 die vormalige Hinzuverdienstgrenze von zuletzt 8.004 Euro beim volljährigen Nachwuchs gestrichen. Diejenigen, die nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung …weiterlesen
BAG: Keine wirksame Befristung eines Arbeitsverhältnisses durch Vergleich im schriftlichen Verfahren
Arbeitsgerichtliche Streitigkeiten werden in über 90 % aller Fälle durch Vergleich beendet. Meist erfolgt ein solcher Vergleichsschluss vor Gericht. Das Gesetz sieht aber zur Verfahrensbeschleunigung vor, dass die Parteien sich im schriftlichen Verfahren vergleichen können, wenn auch ohne mündliche Verhandlung bereits eine Einigung erzielt worden ist. Dem Gericht wird dann ein Vergleichsvorschlag unterbreitet, den dieses nur …weiterlesen
BAG: Urlaubsabgeltung nicht nur bei Krankheit
Das Bundesarbeitsgericht gibt Surrogatstheorie bei Urlaubsabgeltungsanspruch auf (Urteil vom 19.06.2012 – 9 AZR 652/10). Der gesetzliche Urlaubsabgeltungsanspruch unterfällt jetzt als reiner Geldanspruch unabhängig von der Arbeitsfähigkeit oder -unfähigkeit des Arbeitnehmers nicht dem Fristenregime des Bundesurlaubsgesetzes. Das hat das Bundesarbeitsgericht unter Aufgabe der Surrogatstheorie und mit Blick auf unionsrechtliche Vorgaben und der daraus resultierenden neueren Rechtsprechung …weiterlesen
Urlaubsgeld ist nicht pfändbar
Schön, wenn der Arbeitgeber Urlaubsgeld bezahlt. Wer aber Schulden hat, hat unter Umständen nichts davon. Jedenfalls dann nicht, wenn Gläubiger versuchen auf diese Zusatzzahlung zuzugreifen. Der BGH hat nun mit Beschluss vom 26.04.2012 (IX ZB 239/10) klargestellt, dass Urlaubsgeld grds. unpfändbar ist (und damit auch nicht in die Insolvenzmasse fällt).weiterlesen
Kündigung wegen Verstoß gegen Verschwiegenheitspflicht
Die Loyalität zum Unternehmen und die Verschwiegenheit der Arbeitnehmer über geschäftliche Vorgänge und Betriebsgeheimnisse ist wichtige Basis für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Arbeitgeber. Der Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen berechtigt deshalb in schweren Fällen zur fristlosen Kündigung des Arbeitnehmers.weiterlesen