Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Ein Vater überschreibt seiner ältesten Tochter ein Grundstück im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. In der notariellen Urkunde erklärt die Tochter, auf ihren Pflichtteil zu verzichten. Der Vater verstirbt Jahre später ohne Testament, und es beginnt ein Streit zwischen den Erben. Die Schwestern der Beschenkten argumentieren, diese sei durch die …weiterlesen
Tatsächliche Probleme bei der Forderung eines notariellen Nachlassverzeichnisses
Gibt es in Deutschland inzwischen auch einen Notarmangel? Dieser Eindruck drängt sich auf, wenn man als Erbe versucht, einen Notar zu finden, der ein notarielles Nachlassverzeichnis erstellen soll – sei es, weil der Pflichtteilsberechtigte dies verlangt, oder weil der Erbe gerichtlich zur Vorlage eines solchen Verzeichnisses verpflichtet wurde. So haben wir für einen pflichtteilsberechtigten Sohn …weiterlesen
Zur Haftung eines Notars bei unwirksamer Beurkundung eines Pflichtteilsverzichtsvertrags
Die notarielle Beurkundung zählt zu den zentralen Aufgaben eines Notars und dient dem Schutz der Beteiligten vor Rechtsunsicherheit. Umso schwerwiegender sind Fehler, die den Parteien finanzielle Schäden verursachen können. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) (Urteil vom 20.11.2024 – IV ZR 263/23) unterstreicht die Verantwortung des Notars bei der Beurkundung eines Pflichtteilsverzichtsvertrags und verdeutlicht, welche …weiterlesen
Warum Julia ihr Elternhaus verkaufen muss: Die Herausforderung der Erbschaftssteuer bei Immobilien
Sind Sie Eigentümer einer Immobilie, deren Wert deutlich über den Steuerfreibeträgen (Ehegatten 500.000 € und Kinder 400.000 €) liegt? Dann muss die Übertragung auf die nächste Generation gut vorbereitet werden, wenn nicht am Ende die anfallende Erbschaftssteuer dazu führen soll, dass das Familienheim nicht der nächsten Generation zur Verfügung steht, sondern – auch ohne Erbstreitigkeiten …weiterlesen
Vorausvermächtnis versus Teilungsanordnung: Gestaltungsmöglichkeiten im Erbrecht
Überlegen Sie durch Testament Ihren Nachlass zwischen Ihren Kindern, dem überlebenden Ehegatten oder Ihnen sonst nahestehenden Personen zu verteilen? Dann ist es wichtig folgendes zu wissen: Das deutsche Erbrecht folgt dem Grundsatz der Universalsukzession (§ 1922 BGB). Mit dem Tod des Erblassers geht dessen Vermögen als Ganzes automatisch auf die Erben über. Dieses Prinzip sichert …weiterlesen
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