Ein privatschriftliches (handschriftliches) Testament ist deshalb weit verbreitet, weil im Gegensatz zum notariellen Testament, bereits bei der Errichtung (außer Beratungskosten für einen qualifizierten Rechtsberater) keine weiteren Kosten anfallen und dieses auch problemlos jederzeit angepasst und geändert werden kann. Wichtig ist dabei allerdings, damit die Änderungen auch wirksam sind, dass diese nicht nur handschriftlich geschrieben, sondern …weiterlesen
Zur Auslegung des Begriffs „die Kinder“ in einem Ehegattentestament, wenn die Kinder aus Vorehen stammen
Wer Streit um den Nachlass vermeiden möchte, der muss seine letztwillige Verfügung so präzise formulieren, dass klar und deutlich ist, wer was haben soll. Dass der Teufel manchmal im Detail steckt, zeigt ein Beschluss des OLG Düsseldorf vom 20.11.2020 (3 WX 198/20) in dem die Richter die Frage klären mussten, was mit der Formulierung „die …weiterlesen
Wer die Musik bestellt, der bezahlt: Dies gilt auch bei der Beantragung eines Erbschein
Jeder Miterbe kann bekanntlich beim Nachlassgericht den Erlass eines Erbscheins beantragen. Dies jedenfalls dann, wenn der Erbschein den Erbquoten entsprechen soll. Gleichwohl sollte hier kein Miterbe voreilig oder gar gegen den Willen der übrigen Miterben handeln, weil ansonsten die Gefahr besteht, dass die vom Nachlassgericht für das Erbscheinverfahren berechneten Kosten nicht quotal von den Miterben …weiterlesen
Amtspflichtverletzung wegen unzureichender Erbenermittlung durch das Nachlassgericht?
Wer verstirbt ohne ein Testament errichtet zu haben, richtet oft ziemliches Chaos an. Nicht nur innerhalb der Familie, sondern selbst das Nachlassgericht kann dadurch in die Bredouille geraten, wie ein nunmehr letztinstanzlich vom OLG Braunschweig (Beschluss vom 28.08.2020 (11 Uhr 65/19) entschiedener Fall zeigt. Die Richter haben die Schadensersatzklage eines nicht rechtzeitig ermittelten Erben, der …weiterlesen
Freibetrag für Urenkel liegt grds. bei 100.000 €
Wer seinen Nachlass lebzeitig durch Schenkung oder von Todes wegen durch Testament verteilen möchte, der sollte stets, jedenfalls dann, wenn er unliebsame Überraschungen für die Bedachten vermeiden möchte, die Schenkungsteuer- bzw. Erbschaftsteuerfreibeträge im Blick behalten. Dass aufgrund derzeitiger Rechtslage die Freibeträge bei Schenkung und Erbschaft für Ehegatten bei 500.000 €, für Kinder bei 400.000 € und für …weiterlesen
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