Wer seinen Nachlass lebzeitig durch Schenkung oder von Todes wegen durch Testament verteilen möchte, der sollte stets, jedenfalls dann, wenn er unliebsame Überraschungen für die Bedachten vermeiden möchte, die Schenkungsteuer- bzw. Erbschaftsteuerfreibeträge im Blick behalten. Dass aufgrund derzeitiger Rechtslage die Freibeträge bei Schenkung und Erbschaft für Ehegatten bei 500.000 €, für Kinder bei 400.000 € und für …weiterlesen
Bloße Untätigkeit eines Richters genügt in der Regel nicht um die Besorgnis der Befangenheit zu begründen
Vor Gericht und auf hoher See ist man bekanntermaßen in Gottes Hand. Manche Richter nutzen daher ihre richterliche Unabhängigkeit auch dazu in einer Rechtssache nichts zu machen und damit das Verfahren unzumutbar zu verzögern. Dies ist in der Sache zwar ärgerlich; ein Antrag auf Besorgnis der Befangenheit lässt sich damit aber regelmäßig nicht begründen, wie …weiterlesen
Können durch Grabpflegekosten Pflichtteilsansprüche reduziert werden?
In unserer täglichen Beratungspraxis kommt es häufig vor, dass versucht wird Wege und Möglichkeiten zu finden, um Pflichtteilsansprüche, meistens von Kindern aus einer vorangegangenen Beziehung oder aber auch von in „Ungnade“ geratenen Kindern, zu reduzieren. Was vielen Erblassern dabei nicht bekannt ist, ist, dass durch eine testamentarische Regelung zur Übernahme von Grabpflegekosten durch den Erben …weiterlesen
Wann sind lebzeitige Schenkungen des Erblassers von Immobilienvermögen bei der Nachlassverteilung zu berücksichtigen?
Verschenkt der Erblasser lebzeitig an einen der Erben eine Immobilie und behält sich daran ein Wohnrecht sowie ein Rückforderungsrecht vor, dann muss dies nicht (immer) zwangsläufig dazu führen, dass hierdurch die Zehnjahresfrist nicht zu laufen begonnen hat. Vielmehr kann nach den Umständen des Einzelfalls, wenn seit der Übertragung mehr als 10 Jahre vergangen sind, die …weiterlesen
Corona Spezial: Corona Pandemie befreit Erbin grundsätzlich nicht von der Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses
Der Pflichtteilsberechtigte kann vom Erben nicht nur die Abgabe eines privatschriftlichen Nachlassverzeichnisses, sondern zusätzlich oder auch gleichzeitig die Abgabe eines notariellen Nachlassverzeichnisses verlangen. Kommt der zur Auskunft verpflichtete Erbe dem Verlangen nicht nach, dann wird er vom Gericht entsprechend verurteilt. Soweit so gut. Was aber ist in Zeiten der Corona-Pandemie? Ist es dann einem Erben, …weiterlesen
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