Werden in einem Testament Wertpapiere einer Person oder einem näher benannten Personenkreis über ein Vermächtnis zugewandt, dann kann schnell Streit zwischen dem Erben und den Vermächtnisnehmern entstehen, wenn zum Zeitpunkt des Eintritts des Erbfalls die vom Testament erfassten Wertpapiere nicht mehr vorhanden sind, sondern zwischenzeitlich sich ihr Gegenwert nur noch in Form von Bargeld im …weiterlesen
Zum Verhältnis privatschriftliches versus notarielles Nachlassverzeichnis im Pflichtteilsrecht
Wer durch Testament enterbt ist, also nur den Pflichtteil bekommt, der hat oft das Problem, dass ihm Bestand und Umfang des Nachlasses nicht oder nicht gänzlich bekannt sind. Deshalb hat der Gesetzgeber in § 2314 BGB umfangreiche Auskunftspflichten des Erben festgeschrieben. Nach § 2314 Abs. 1 S. 1 BGB kann dabei ein privatschriftliches Nachlassverzeichnis verlangt …weiterlesen
Das (unwirksame) Brieftestament
Kann eine wirksame Erbeinsetzung auch durch Brief erfolgen (sog. Brieftestament)? Nun ja, es kommt auf die Umstände des Einzelfalls an. Völlig unproblematisch ist dabei, wenn ein Testament privatschriftlich verfasst wurde, also vom Erblasser oder der Erblasserin handgeschrieben und eigenhändig unterschrieben ist, und sich aus dem Schriftstück unzweideutig ein Testierwille entnehmen lässt. Dies deshalb, weil dann …weiterlesen
Warum es meist für Erben keine gute Idee ist die Erfüllung eines Vermächtnisanspruchs zu verzögern
Enthält ein Testament neben einer Erbeinsetzung auch ein Vermächtnis für einen Dritten oder ein Vorausvermächtnis für einen der Miterben, dann sind Erben meistens gut beraten, dass dann, wenn der Vermächtnisnehmer das Vermächtnis geltend macht, dieser nicht durch eine Hinhaltetaktik verärgert wird. Sonst kann es am Ende des Tages für die Erben sinnlos teuer werden. Diese …weiterlesen
Mindern Zahlungen des Beschenkten zur Abwendung von Herausgabeansprüchen nach § 2287 BGB nachträglich die bereits gezahlte Schenkungssteuer?
War der Erblasser oder die Erblasserin durch Erbvertrag oder gemeinschaftliches Testament gebunden und hat er/sie lebzeitig über Vermögen verfügt, dann sehen sich die Beschenkten nach Eintritt des Erbfalls oft mit Herausgabeansprüchen der Erben nach § 2287 BGB konfrontiert. Nach dieser Vorschrift, die auf Erbverträge direkt und auf gemeinschaftliche Testamente analog Anwendung findet, kann der Erbe …weiterlesen
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