Während wir an dieser Stelle gewöhnlich über erbrechtliche Probleme berichten, bei denen es darum geht, wie Sie bei einen Erbfall zu Ihrem Recht kommen oder aber unberechtigte Ansprüche abwehren, betrachten wir heute einen Erbfall von der arbeitsintensiven Seite, denn der Tod eines Angehörigen bringt nicht nur Streit ums Erbe mit sich, sondern auch viele Dinge, die nun …weiterlesen
Zum Eintrittsrecht von Familienangehörigen in bestehende Mietverträge
Nachdem, gerade in Ballungszentren, der Mietmarkt heiß ist, besteht manchmal eine Möglichkeit an günstigen Wohnraum zu kommen, in dem der Eintritt in Altmietverträge, beispielsweise der verstorbenen Eltern oder Großeltern erklärt wird. Damit ein solches Eintrittsrecht aber überhaupt in Betracht kommt, muss mit dem Verstorbenen ein gemeinsamer Haushalt geführt worden sein bzw. man muss zumindest zusammengelebt …weiterlesen
Steuern sparen – Richtig schenken und vererben
Während sich die Anzeichen dafür mehren, dass die Wirtschaft in Deutschland rückläufig ist, hat das Verschenken und Vererben von Vermögen Hochkonjunktur und die Tendenz ist weiter steigend. Nach einer Mitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik in Fürth vom 09.10.2019 sind allein in Bayern 2018 um 17,4 % mehr Vermögenswerte verschenkt oder vererbt worden als noch …weiterlesen
Wer trägt die Sachverständigenkosten zur Klärung der Frage der Testierfähigkeit?
Kommt es zum Streit über die Testierfähigkeit eines Erblassers, sodass im Erbscheinverfahren oder im Verfahren um die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses ein psychiatrisches Sachverständigengutachten eingeholt werden muss, dann stellt sich für die Beteiligten die Frage, wer diese Kosten zu tragen hat. Während das OLG München bereits entschieden hat (ZEV 2017,14 8,154), dass im Erbscheinverfahren die Kosten …weiterlesen
Ausdruck einer elektronisch gespeicherten Testamentskopie kann (ausnahmsweise) zum Nachweis des Erbrechts ausreichen
Ist das Original eines Testaments nicht mehr auffindbar, dann kann im Einzelfall auch der Ausdruck einer eingescannten Bilddatei zum Nachweis des Erbrechts ausreichen. Dies jedenfalls dann, wenn das Nachlassgericht davon überzeugt ist, dass ein Testament mit dem vorgelegten Inhalt tatsächlich existiert hat (OLG Brandenburg, Beschluss vom 5.09.2019, 3 W 79/18).weiterlesen
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