Mit Eintritt des Erbfalls, also dem Tod des Erblassers oder der Erblasserin, geht der Nachlass als Ganzes und ungeteilt auf den oder die Erben über, § 1922 BGB (sog. Gesamtrechtsnachfolge). Dies bedeutet, dass die Erben nun an die Stelle des oder der Verstorbenen treten. Gibt es einen Alleinerben, dann ist dies insoweit unproblematisch. Probleme treten regelmäßig …weiterlesen
Wann muss ein Nachlassgericht ein Sachverständigengutachten zur Frage der behaupteten Testierunfähigkeit einholen?
Wird geerbt und gibt es ein Testament durch das ein Erbe bevorzugt und ein anderer Verwandter benachteiligt wird, dann taucht oft die Frage auf, ob das Testament überhaupt wirksam ist, also der Erblasser oder die Erblasserin zum Zeitpunkt der Errichtung noch testierfähig gewesen ist. Wird dann um die Erteilung eines Erbscheins gestritten, genügt es regelmäßig …weiterlesen
Guter Glaube an die Geschäftsfähigkeit ist nicht geschützt
Ein Rechtsgeschäft, das mit einem Geschäftsunfähigen abgeschlossen wird, ist unwirksam. Dies bedeutet, dass dieses, was gerade bei Grundstückskaufverträgen gut möglich ist, rückabgewickelt werden kann. Was aber ist, wenn das Rechtsgeschäft gar nicht mit dem Geschäftsunfähigen selbst abgeschlossen worden ist, sondern mit einem Vertreter, also einer Person, der der Geschäftsunfähige eine Vorsorgevollmacht erteilt hat und dies …weiterlesen
Vorsicht Erbschleicher – Teil 3: Der Grundstückskauf zum Schnäppchenpreis
Auf leisen Sohlen schleichen sie sich in das Leben Ihrer Angehörigen. Der nette Nachbar, eine Zufallsbekanntschaft beim Einkaufen oder in der Kirchengemeinde, die Pflegekraft oder gar der gesetzliche Betreuer und seine Ehefrau. Zunehmendes Alter und damit einhergehende Einsamkeit führen dazu, dass Menschen zunehmend in ihrem letzten Lebensabschnitt leichte Beute für skrupellose Erbschleicher werden. Da wir …weiterlesen
Was Sie über das Totenfürsorgerecht wissen müssen
Wer Streit sucht, der wird in auch finden. Dies gilt besonders dann, wenn es um Serben geht. Das aber nicht nur um Geld, sondern auch um die Totenfürsorge, also das Recht für die Bestattung zu sorgen, die Gestaltung und das Erscheinungsbild der Grabstätte zu bestimmen und die Befugnis diese zu pflegen und das Erscheinungsbild der …weiterlesen
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