Im Rahmen der Erbschaftssteuererklärung sieht das Gesetz in § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 2 Erbschaftsteuergesetz eine Erbfallkostenpauschale in Höhe von 10.300 € vor. Diese muss auch einem Nacherben gewährt werden, der die Beerdigungskosten nicht getragen hat, wenn er nachweisen kann, dass er unmittelbar und im Zusammenhang mit der Abwicklung und Regelung des Nachlasses …weiterlesen
Der Anfall der deutschen Erbschaftssteuer bestimmt sich ausschließlich nach Inländerprinzip, also dem Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
Nach deutschen Erbrecht entsteht das Erbe (und damit die Verpflichtung Erbschaftssteuer zu bezahlen) mit dem Anfall der Erbschaft, also automatisch mit dem Tod des Erblassers. Eine ausdrückliche Annahme der Erbschaft ist dafür nicht erforderlich. Im Erbschaftssteuerrecht anderer Länder, beispielsweise in Italien, besteht dieser Automatismus nicht, sondern der Erbe muss ausdrücklich die Erbschaft annehmen. Aus erbschaftssteuerrechtliche …weiterlesen
Gemeinschaftliche Abkömmlinge im Sinne des Erbrechts sind nicht nur Kinder, sondern auch Enkel und Urenkel usw.
Juristische Laien haben oft ihre liebe Mühe und Not, wenn es um die Formulierung von Testamenten geht, die richtigen Begrifflichkeiten zu verwenden bzw. das zu verstehen, was sie da im Testament formuliert haben. Nicht selten führen Fehlvorstellungen vom Begrifflichkeiten zu ungewünschten Regelungen. Dass aber offensichtlich nicht nur Laien, sondern auch Gerichte manchmal Schwierigkeiten mit der …weiterlesen
Was gilt bei testamentarischer Verteilung des gesamten Vermögens an mehrere Personen?
Wenn juristische Laien ein Testament machen, dann kommt es immer wieder vor, dass diese ihr gesamtes Vermögen auf verschiedene Personen verteilen, ohne dabei eine Regelung zu treffen, wer nun Erbe und wir lediglich Vermächtnisnehmer sein soll. Dies wohl deshalb, weil umgangssprachlich oft nicht zwischen den Worten zwischen „vererben“ und „vermachen“ unterschieden wird. Rechtlich ist dies …weiterlesen
So sichern Sie Ihren Anspruch auf Grundbuchberichtigung mit einer einstweiligen Verfügung ab
Ist das Grundbuch unrichtig, weichen also die formelle und die materielle Rechtslage voneinander ab, dann kann derjenige, zu dessen Ungunsten die Unrichtigkeit besteht gestützt auf § 894 BGB gegen denjenigen, der formell zu Unrecht im Grundbuch eingetragen ist, auf Grundbuchberichtigung klagen. Eine solche Unrichtigkeit des Grundbuchs kann sich beispielsweise dann ergeben, wenn ein Grundstückskaufvertrag wegen …weiterlesen
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