Nachdem, gerade in Ballungszentren, der Mietmarkt heiß ist, besteht manchmal eine Möglichkeit an günstigen Wohnraum zu kommen, in dem der Eintritt in Altmietverträge, beispielsweise der verstorbenen Eltern oder Großeltern erklärt wird. Damit ein solches Eintrittsrecht aber überhaupt in Betracht kommt, muss mit dem Verstorbenen ein gemeinsamer Haushalt geführt worden sein bzw. man muss zumindest zusammengelebt …weiterlesen
Steuern sparen – Richtig schenken und vererben
Während sich die Anzeichen dafür mehren, dass die Wirtschaft in Deutschland rückläufig ist, hat das Verschenken und Vererben von Vermögen Hochkonjunktur und die Tendenz ist weiter steigend. Nach einer Mitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik in Fürth vom 09.10.2019 sind allein in Bayern 2018 um 17,4 % mehr Vermögenswerte verschenkt oder vererbt worden als noch …weiterlesen
Wer trägt die Sachverständigenkosten zur Klärung der Frage der Testierfähigkeit?
Kommt es zum Streit über die Testierfähigkeit eines Erblassers, sodass im Erbscheinverfahren oder im Verfahren um die Erteilung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses ein psychiatrisches Sachverständigengutachten eingeholt werden muss, dann stellt sich für die Beteiligten die Frage, wer diese Kosten zu tragen hat. Während das OLG München bereits entschieden hat (ZEV 2017,14 8,154), dass im Erbscheinverfahren die Kosten …weiterlesen
Ausdruck einer elektronisch gespeicherten Testamentskopie kann (ausnahmsweise) zum Nachweis des Erbrechts ausreichen
Ist das Original eines Testaments nicht mehr auffindbar, dann kann im Einzelfall auch der Ausdruck einer eingescannten Bilddatei zum Nachweis des Erbrechts ausreichen. Dies jedenfalls dann, wenn das Nachlassgericht davon überzeugt ist, dass ein Testament mit dem vorgelegten Inhalt tatsächlich existiert hat (OLG Brandenburg, Beschluss vom 5.09.2019, 3 W 79/18).weiterlesen
Ausstieg aus der Erbengemeinschaft durch Verkauf des Erbteils
Mit Eintritt des Erbfalls, also dem Tod des Erblassers oder der Erblasserin, geht der Nachlass als Ganzes und ungeteilt auf den oder die Erben über, § 1922 BGB (sog. Gesamtrechtsnachfolge). Dies bedeutet, dass die Erben nun an die Stelle des oder der Verstorbenen treten. Gibt es einen Alleinerben, dann ist dies insoweit unproblematisch. Probleme treten regelmäßig …weiterlesen
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