Ein sog. Berliner Testament ist, obwohl es oft in der Praxis ungeeignet ist, bei Ehegatten recht beliebt. Man versteht darunter ein Testament, in dem sich die Ehegatten zunächst wechselseitig als Erben einsetzen und gleichzeitig einen Schlusserben, meist das gemeinsame Kind oder die gemeinsamen Kinder, bestimmen. Dass aber nicht jedes Schriftstück, in dem das Wort „Berliner …weiterlesen
Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Vorlage eines Nachlassverzeichnisses
Des einen Freud, des anderen Leid. Während für den Erben die Verpflichtung ein Nachlassverzeichnis zu erstellen lästig ist, ist dies wiederum für den Pflichtteilsberechtigten oft die einzige Möglichkeit (halbwegs) verlässlich Informationen über Bestand und Umfang des Nachlasses, aus dem sich ein Pflicht Rechtsanspruch berechnet, zu erlangen. Es handelt sich dabei also nicht, wie ein solches …weiterlesen
Generalvollmacht steht Anordnung einer Nachlasspflegschaft nicht entgegen
Sind in einem Erbfall die Erben nicht bekannt und besteht ein Sicherungsbedürfnis, dann ordnet das Nachlassgericht eine sog. Nachlasspflegschaft an. Da durch die Anordnung einer Nachlasspflegschaft zulasten des Nachlasses Kosten entstehen, kommt es immer wieder mit möglichen Erben zu Streit darüber, ob die Anordnung überhaupt erforderlich, insbesondere aber rechtmäßig war. Ein solcher Streit ist allerdings meistens …weiterlesen
Das Berliner Testament bei Scheidung und Trennung
Bei einem sog. Berliner Testament setzen sich regelmäßig die Ehegatten wechselseitig als Erben für den ersten Erbfall ein und bestimmen für den zweiten Erbfall einen Schlusserben. Diese Erbeinsetzung ist grundsätzlich für beide Ehegatten bindend. Dies bedeutet, dass der überlebende Ehegatte nach Eintritt des ersten Erbfalls die sog. wechselbezüglichen Verfügungen nicht mehr einseitig ändern kann, wenn …weiterlesen
Zur Kostentragung im Erbscheineinziehungsverfahren
Die Stellung als Erbe wird regelmäßig formell durch einen vom Nachlassgericht erteilten Erbschein nachgewiesen. Wendet sich dann ein Beteiligter gegen die Richtigkeit des erteilten Erbscheins und beginnt daraufhin das Nachlassgericht den Sachverhalt aufzuklären, dann bedarf es einer Entscheidung über die Kosten dieses Verfahrens auch dann, wenn das Verfahren ohne förmlichen Beschluss mit der Mitteilung endet, …weiterlesen
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