Wer vom Erblasser zum Testamentsvollstrecker berufen wird, oft Vertrauenspersonen des Erblassers oder der Erblasserin, wie Rechtsanwälte oder Steuerberater, der sollte, will er sich gegenüber den Erben nicht haftbar machen, akribisch darauf achten, dass eine testamentarische Anrechnungsbestimmung beachtet wird. Sonst droht die persönliche Haftung. So hat das OLG München in seinem Urteil vom 13.03.2019 (20 U …weiterlesen
Apple muss Erben Zugang zu iCloud ermöglichen
Wer modern ist und etwas auf sich hält, der speichert seine Daten natürlich nicht mehr (ausschließlich) auf Smartphone oder PC, sondern in der Cloud, die für die Nutzer von Apple Produkten iCloud heißt. Dumm ist dabei nur, dass die meisten Menschen ihre Passwörter entweder im Kopf haben oder aber jedenfalls so aufbewahren, dass sie für …weiterlesen
Zur Pfändung eines Erbteils
Haben Sie einen Schuldtitel gegen Ihren Schuldner, dann ist Ihre Forderung grundsätzlich 30 Jahre gegen Verjährung gesichert. Gerade dann, wenn Schuldner (zunächst) vermögenslos sind, kann sich für aufmerksame Gläubiger doch plötzlich eine Chance ergeben, nämlich dann, wenn der Schuldner erbt. Ist der Schuldner Alleinerbe, dann ist die Zwangsvollstreckung in den Nachlass unproblematisch, weil dieser dann …weiterlesen
Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten, wenn sich mehrere Pflichtteilsberechtigte durch unterschiedliche Rechtsanwälte im Pflichtteilsprozess vertreten lassen
Sind durch Testament mehrere Pflichtteilsberechtigte enterbt worden, weil beispielsweise der oder die Erblasser lediglich ein Kind zum Alleinerben bestellt haben, während die anderen Kinder enterbt worden sind, dann taucht immer wieder die Frage auf, ob nun die Pflichtteilsberechtigten als sogenannte Streitgenossen sich nun gemeinsam von einem Anwalt vertreten lassen oder aber jeder Pflichtteilsberechtigte sich einen …weiterlesen
Zur Berücksichtigung eines durch den Erbfall erloschenen Nießbrauchs bei der Berechnung des Pflichtteils
Ist ein zum Nachlass zählendes Grundstück mit einem Nießbrauch belastet, dann ist bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen bei der Wertermittlung der Wert des Nießbrauchs grundsätzlich zum Abzug zu bringen. Was aber ist, wenn der Nießbrauchsberechtigte zugleich Erbe wird und damit der Nießbrauch erlischt? Auch dann wirkt sich der Nießbrauch bei der Pflichtteilsberechnung wertmindernd aus (OLG …weiterlesen
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