Zwei Juristen haben bekanntlich drei Meinungen. Diese alte Weisheit wird durch ein aktuelles Urteil des BGH vom 12.07.2018 (III ZR 183/17) verdeutlicht, in dem der BGH zugunsten der Eltern eines verstorbenen Kindes entschieden hat, dass der Netzwerkbetreiber Facebook Zugang zu dem Konto des verstorbenen Mädchens einschließlich der darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalte Zugang gewähren muss. In diesem …weiterlesen
Die im Testament vergessene Betriebsrente
Beim Geld hört sich bekanntlich die Freundschaft auf. Aber nicht nur die Freundschaft, sondern offensichtlich auch die Verwandtschaft, wie immer wieder bei erbrechtlichen Streitigkeiten deutlich wird. Im Verfahren, von dem wir heute berichten, und das wir auf Seiten eines Erben begleiten, war der Erblasser unverheiratet und kinderlos verstorben und hatte in einem Testament einem Bruder …weiterlesen
Zur Auslegung eines Testaments mit Bestimmung von Vor- bzw. Nacherbschaft sowie einer namentlich benannten Testamentsvollstreckung
Wer sein Testament selbst, d. h. ohne fundierte rechtliche Beratung, verfasst, der läuft Gefahr, dass seine Formulierungen so unpräzise und lückenhaft sind, dass bei Eintritt des Erbfalls Streit über den letzten Willen entsteht und das Testament ausgelegt werden muss. In solchen Fällen kann es durchaus vorkommen, dass dann ein Gericht den letzten Willen in einer …weiterlesen
Zur Ausschlagung einer Erbschaft durch einen Bezieher von Sozialleistungen (sog. negative Erbfreiheit)
Wer als Bezieher von Sozialhilfe erbt, der läuft Gefahr, dass der Sozialhilfeträger die Leistungen kürzt und/oder einstellt und so das Erbe, jedenfalls dann, wenn es nicht besonders groß ist, regelrecht verpufft, ohne dass ihm durch die Erbschaft ein spürbarer Vorteil zugeflossen ist. Deshalb wird in einer solchen Situation die Versuchung groß sein, das Erbe auszuschlagen, …weiterlesen
Das 2-Stifte-Testament – Zur Wirksamkeit von Zusätzen in einem handschriftlichen Testament
Wer ein privatschriftliches, also ein handgeschriebenes Testament errichtet, der sollte tunlichst darauf achten, dass der gesamte Text mit dem gleichen Stift geschrieben wird. Sonst kann nämlich später unter den Erben, auch wenn bei einem Testament grundsätzlich Einfügungen und Streichungen möglich sind, Streit darüber entstehen, welcher Text für die Festlegung der Erbfolge der maßgebliche ist. Wer …weiterlesen
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