Errichten Ehegatten ein gemeinschaftliches Testament, in dem sie sich wechselseitig zu Erben und einen Dritten, beispielsweise ihre Kinder, zu Schlusserben einsetzen (sog. Berliner Testament) dann wird oft eine sog. Pflichtteilsstrafklausel verwendet. Darunter versteht man eine Regelung, wonach das Kind, das bereits beim ersten Erbfall dem Pflichtteil vom überlebenden Ehegatten verlangt, auch im zweiten Erbfall enterbt …weiterlesen
Vorerbschaft und Nacherbschaft – der Teufel lauert im Detail
Vorerbe, Nacherbe, Schlusserbe, Alleinerbe, Miterbe … Wer bei Erstellung eines Testaments mit Vorerbschaft und Nacherbschaft arbeiten möchte, der ist gut beraten, wenn er nicht laienhaft selbst etwas formuliert, sondern sich dabei kompetent anwaltlich beraten lässt, um zu wissen, was genau sich hinter den einzelnen Formulierungen verbirgt und welche Auswirkungen diese haben. Wer nämlich hier bei …weiterlesen
Wo Berliner Testament drauf steht muss kein Berliner Testament drin sein
Ein sog. Berliner Testament ist, obwohl es oft in der Praxis ungeeignet ist, bei Ehegatten recht beliebt. Man versteht darunter ein Testament, in dem sich die Ehegatten zunächst wechselseitig als Erben einsetzen und gleichzeitig einen Schlusserben, meist das gemeinsame Kind oder die gemeinsamen Kinder, bestimmen. Dass aber nicht jedes Schriftstück, in dem das Wort „Berliner …weiterlesen
Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten auf Vorlage eines Nachlassverzeichnisses
Des einen Freud, des anderen Leid. Während für den Erben die Verpflichtung ein Nachlassverzeichnis zu erstellen lästig ist, ist dies wiederum für den Pflichtteilsberechtigten oft die einzige Möglichkeit (halbwegs) verlässlich Informationen über Bestand und Umfang des Nachlasses, aus dem sich ein Pflicht Rechtsanspruch berechnet, zu erlangen. Es handelt sich dabei also nicht, wie ein solches …weiterlesen
Generalvollmacht steht Anordnung einer Nachlasspflegschaft nicht entgegen
Sind in einem Erbfall die Erben nicht bekannt und besteht ein Sicherungsbedürfnis, dann ordnet das Nachlassgericht eine sog. Nachlasspflegschaft an. Da durch die Anordnung einer Nachlasspflegschaft zulasten des Nachlasses Kosten entstehen, kommt es immer wieder mit möglichen Erben zu Streit darüber, ob die Anordnung überhaupt erforderlich, insbesondere aber rechtmäßig war. Ein solcher Streit ist allerdings meistens …weiterlesen
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