Wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts kann ein Anspruch auf Geldentschädigung bestehen. So verklagen beispielsweise Prominente regelmäßig die Boulevardpresse, wenn sie durch die Veröffentlichung von intimen Bildern oder ehrverletzend Berichten eine Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts sehen. Mit Urteil vom 29.04.2014 (VI ZR 246/12) hatte der BGH bereits entschieden, dass ein solcher Anspruch auf Geldentschädigung wegen Persönlichkeitsrechtsverletzung jedenfalls dann nicht …weiterlesen
Kinder des Begünstigten können nicht Zeugen eines Nottestament sein
Wer es versäumt hat rechtzeitig ein Testament zu errichten und im Angesicht des Todes doch noch den Wunsch verspürt, seinen letzten Willen zu äußern, der kann dies grundsätzlich in einem Nottestament machen. Bei einem solchen Testament (sog. 3-Zeugen-Testament) äußert der Erblasser seinen Willen und die drei hinzugezogenen Zeugen fertigen hiervon eine Niederschrift und bestätigen durch ihre Unterschrift, …weiterlesen
Zur Frage der Ergänzungspflegschaft bei Vormundschaft und Testamentsvollstreckung minderjähriger Kinder
Sind Minderjährige an einem Erbfall beteiligt, dann entstehen oft verschiedene Fragestellungen rund um deren Beteiligung und Vertretung. Dabei kann grundsätzlich ein und dieselbe Person sowohl Vormund sein als auch als Testamentsvollstrecker bestellt werden. Dies allerdings nur dann, wenn das Kind nicht einer solchen Doppelrolle widerspricht. Bei einem Widerspruch des Kindes ist seitens des Familiengerichts ein …weiterlesen
So vermeiden Sie Steuernachteile beim Pflichtteilsverzicht gegen Abfindung
Zur Vermeidung von Streit zwischen zukünftigen Erben und Pflichtteilsberechtigten werden oft Vereinbarungen getroffen, bei denen der Pflichtteilsberechtigte gegen Abfindung auf seinen Pflichtteil verzichtet. Während es bisher gleichgültig war, ob eine solche Vereinbarung, in denen ein gesetzlicher Erbe gegen eine von seinen Geschwistern zu zahlende Abfindung auf seinen Pflichtteilsanspruch verzichtet, ist nun nach dem Urteil des …weiterlesen
Kein Honoraranspruch des Notars für unnötigen Erbscheinantrag
Dass im Erbfall stets ein Erbschein erforderlich wäre, ist nicht zwingend. Beurkundet ein Notar einen Erbscheinantrag, obwohl ein Erbschein aufgrund des konkreten Nachlasses gar nicht zwingend erforderlich gewesen wäre, dann handelt es sich um eine unrichtige Sachbehandlung nach § 21 Abs. 1 GNotKG, so dass der Notar dafür kein Honorar beanspruchen kann (LG Münster, Beschluss …weiterlesen
- « Vorherige Seite
- 1
- …
- 44
- 45
- 46
- 47
- 48
- …
- 85
- Nächste Seite »