Im Deutschen Erbrecht gilt der Grundsatz der Gesamtrechtsnachfolge. Dies bedeutet, dass mit dem Erbfall der Nachlass als Ganzes und ungeteilt auf die Erben übergeht. Nach den Grundsätzen der Gesamtrechtsnachfolge steht der Nachlass den Miterben gemeinschaftlich zur gesamten Hand zu und stellt Sondervermögen dar. Welche Konsequenzen dies hat, ist für den Laien kaum nachvollziehbar, oft aber …weiterlesen
Schuldet Bevollmächtigter bei Vorsorgevollmacht den (anderen) Erben Auskunft bei lebzeitigen Barabhebungen vom Konto des Erblassers?
Ein Erbfall bringt oft nicht nur Streit ums Erbe mit sich, sondern der Ursache für den Streit kann auch schon weit davor beginnen. Dies nämlich dann, wenn, was bei älteren Menschen oft vorkommt, einem Kind eine Vorsorgevollmacht erteilt wird und dieses dann im Rahmen der Vollmacht vom Konto des Erblassers Barabhebungen vornimmt. Nicht selten kommt …weiterlesen
Vorsicht vor unbedachten Formulierungen bei Nacherbschaft
Möchte der Erblasser einerseits seinen Ehegatten oder Lebenspartner absichern, andererseits aber auch sichergestellt wissen, dass seine Abkömmlinge am Nachlass partizipieren, dann wird oft der überlebende Partner als Vorerbe und die Abkömmlinge als Nacherben eingesetzt. Dass der Teufel bei der Formulierung manchmal im Detail steckt verdeutlicht ein Beschluss des OLG München vom 24.04.2017 (31 BX 463/16), …weiterlesen
Pflegefreibetrag bei der Erbschaftssteuer nutzen
Wer als Kind seine Eltern pflegt und diese beerbt kann dann, wenn die Erbschaft so werthaltig ist, dass Erbschaftsteuer zu zahlen wäre, den Pflegefreibetrag bei der Erbschaftssteuer geltend machen. Dies hat nun der BFH in seinem Urteil vom 05.07.2017 (II er 37/15) entschieden und damit der bisherigen Praxis der Finanzverwaltung eine klare Absage erteilt. Diese …weiterlesen
Verzicht auf Nießbrauch kann im Falle der Verarmung des Schenkers zurückgefordert werden
Um das Eigenheim im Falle eines Heimaufenthalts vor dem Zugriff der Sozialbehörde zu sichern, wird oft frühzeitig die Immobilie, wenn absehbar ist, dass das vorhandene Einkommen zur Abdeckung der Pflegekosten nicht ausreichend sein wird, auf die Kinder übertragen. Bei einer solchen lebzeitigen Übertragung behalten sich dann die Eltern oder der Elternteil als Schenker oft einen …weiterlesen
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