Sind durch Testament mehrere Pflichtteilsberechtigte enterbt worden, weil beispielsweise der oder die Erblasser lediglich ein Kind zum Alleinerben bestellt haben, während die anderen Kinder enterbt worden sind, dann taucht immer wieder die Frage auf, ob nun die Pflichtteilsberechtigten als sogenannte Streitgenossen sich nun gemeinsam von einem Anwalt vertreten lassen oder aber jeder Pflichtteilsberechtigte sich einen …weiterlesen
Zur Berücksichtigung eines durch den Erbfall erloschenen Nießbrauchs bei der Berechnung des Pflichtteils
Ist ein zum Nachlass zählendes Grundstück mit einem Nießbrauch belastet, dann ist bei der Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen bei der Wertermittlung der Wert des Nießbrauchs grundsätzlich zum Abzug zu bringen. Was aber ist, wenn der Nießbrauchsberechtigte zugleich Erbe wird und damit der Nießbrauch erlischt? Auch dann wirkt sich der Nießbrauch bei der Pflichtteilsberechnung wertmindernd aus (OLG …weiterlesen
Zur Verfassungsmäßigkeit des Pflichtteilsergänzungsanspruchs nach § 2325 Abs. 3 S. 3 BGB
Bei der Berechnung der Höhe eines Pflichtteilsanspruchs ist nicht nur der Wert des Nachlasses maßgeblich, sondern auch Schenkungen, die der Erblasser einem Dritten gemacht hat, sind zu berücksichtigen. Das Gesetz unterscheidet dabei danach, ob der Beschenkte der Ehegatte oder aber ein sonstiger Dritter ist. Während nämlich beim sonstigen Dritten sich der Wert der Schenkung innerhalb …weiterlesen
Einseitige Änderung der Schlusserbeneinsetzung eines Erbvertrags bei eingetretener Geschäftsunfähigkeit eines Ehegatten und Änderungsvorbehalt?
Verehrte Leser, heute machen wir Sie auf ein Rechtsproblem aufmerksam, das oftmals nicht bedacht wird, wenn Eheleute einen Erbvertrag abschließen. Haben Ehegatten nämlich einen Erbvertrag abgeschlossen in dem der Längerlebende ein Abänderungsvorbehalt hinsichtlich der Schlusserbeneinsetzung eingeräumt wurde, dann kann es zu einem unnötigen Streit um den Nachlass kommen, wenn einer der Ehegatten geschäftsunfähig wird und …weiterlesen
Streit um digitalen Nachlass geht weiter – Erben erwirken Zwangsgeldbeschluss gegen Facebook
Im vergangenen Jahr hat der BGH (Urteil vom 12.07.2018 – III ZR 183/17) letztverbindlich entschieden, dass im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach § 1922 BGB beim Tod des Kontoinhabers eines sozialen Netzwerks auch der Nutzungsvertrag auf die Erben übergeht. Geklagt hatten die Eltern eines minderjährigen Mädchens, das unter nicht geklärten Umständen tödlich in einem U-Bahnhof von …weiterlesen
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