Hat ein Erblasser mehrere unterschiedliche Testamente oder Erbverträge hinterlassen, dann entsteht oft Streit darüber, wer Erbe geworden ist. In derartigen Fällen wird regelmäßig ein solcher Streit im Rahmen eines sog. Erbscheinverfahrens vor dem Nachlassgericht ausgetragen. Dies deshalb, weil der oder die Erben, die über den Nachlass verfügen möchten, regelmäßig einen solchen Erbschein benötigen, um wirksame …weiterlesen
Welche Rolle spielt die Lebensversicherung im Nachlass?
Hat der Erblasser eine Lebensversicherung abgeschlossen, dann entstehen oft Meinungsverschiedenheiten zwischen den Erben einerseits und dem Bezugsberechtigten andererseits, wem die Versicherungsleistung zusteht. Dies allerdings zu Unrecht, weil die Regelungen klar sind. Der Erblasser hat gegenüber der Versicherung einen Bezugsberechtigten benannt Hat der Erblasser einen Lebensversicherungsvertrag abgeschlossen und darin einen Bezugsberechtigten benannt, dann erlangt dieser beim …weiterlesen
Wer ist im Erbscheinverfahren zu beteiligen?
Ergibt sich das Erbrecht nicht aus einem notariellen Testament, dann benötigen die Erben als Legitimation regelmäßig einen Erbschein, der in einem sog. Erbscheinverfahren erteilt wird. Wer den Erbschein dann in Händen hat, kann sich als Erbe ausweisen. Deshalb kann es wichtig sein, wenn man sich Hoffnung auf eine Beteiligung am Nachlass macht, in diesem Verfahren …weiterlesen
Bei notariellem Testament besteht regelmäßig zur Grundbuchberichtigungen keine Verpflichtung zur Vorlage eines Erbscheins
Zählt zum Nachlass auch Immobilienvermögen und ist die Verteilung in einem notariellen Testament geregelt, dann genügt dieses regelmäßig, um eine Grundbuchberichtigungen durchzuführen. Das Grundbuchamt darf dann nicht noch (zusätzlich) die Vorlage eines Erbscheins verlangen. Dies gilt auch bei schwieriger Rechtslage, wie das OLG München in seinem Beschluss vom 21.10.2016 (34 wie X 331/16) entschieden hat.weiterlesen
Teilungsanordnung versus Teilungsversteigerung – unechte Drittwiderspruchsklage
Wenn es um das Erbe geht, dann streiten Erben oft mit für den Außenstehenden kaum nachvollziehbarer Härte und ohne Rücksicht auf den wirtschaftlichen Sinn der Auseinandersetzung. Nicht anders ist ein Rechtsstreit, den das OLG München mit Urteil vom 16.11.2016 (20 U 2886/16) entschieden hat, einzustufen. Das Gericht hat dort im Rahmen einer sog. unechten Drittwiderspruchsklage eine …weiterlesen
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