Ist der Erblasser nicht mehr in der Lage ein handschriftliches Testament zu verfassen, dann muss er vorrangig ein notarielles Testament errichten. Ein Nottestament vor drei Zeugen ist nur dann wirksam, wenn die Errichtung eines notariellen Testaments (nachweislich) nicht mehr möglich war (OLG Hamm, Beschluss vom 10.02.2017 – 15 B 587/15).weiterlesen
Vorsicht mit unpräzisen Auflagen bei der Erbeinsetzung
Eine Erbeinsetzung kann grundsätzlich auch unter einer Auflage erfolgen. Der Erbe wird dabei zu einer Leistung, also zu einem bestimmten Tun oder Unterlassen, verpflichtet. Wer eine solche „Bedingung“ für den Eintritt des Erbfalls setzt, der muss aufpassen, dass dadurch nicht sein ganzes Testament unwirksam wird.weiterlesen
Erbeinsetzung muss hinreichend bestimmt sein
Wer durch Testament einen Erben einsetzt, der muss das Testament so verfassen, dass die Erbeinsetzung hinreichend bestimmt ist. Der Erbe muss sich also ohne weiteres aus dem Testament oder auch Umständen außerhalb des Testaments ermitteln lassen. Wer hier Fehler macht, was in der Praxis gerade dann der Fall sein kann, wenn Testamente ohne rechtlichen Beistand formuliert werden, …weiterlesen
Wertermittlung beim Pflichtteil – auf die Antragstellung kommt es an
Pflichtteilsansprüche verjähren grundsätzlich in 3 Jahren. Wer sich hier bei der Geltendmachung gegenüber dem Erben Zeit lässt, der kann schnell in die Verjährungsfalle tappen, jedenfalls dann, wenn einzelne Ansprüche nicht rechtzeitig gerichtlich geltend gemacht werden. Dabei ist zu beachten, dass im Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten nicht automatisch der Anspruch auf Wertermittlung enthalten ist, sondern dieser gesondert …weiterlesen
Zur ergänzenden Testamentsauslegung
Testamente sind oft, jedenfalls dann, wenn sie ohne kompetente juristische Unterstützung erstellt worden sind, lückenhaft. In diesem Fall entsteht leicht Streit darüber, was der Erblasser, wenn er die Lücke beachtet hätte, gewollt haben würde. Hier hilft die sog. ergänzende Testamentsauslegung, bei der das Gericht versucht den mutmaßlichen Erblasserwillen zu ermitteln.weiterlesen
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