Das Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz sieht in § 1 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG vor, dass das Vermögen einer Stiftung, sofern sie wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet ist (Familienstiftung), in Zeitabständen von je 30 Jahren der Erbschaftsteuer unterliegt. Zweck dieser Bestimmung ist, Vermögen, welches ansonsten auf Dauer der Erbschaftsteuer entzogen wäre, in …weiterlesen
Unglaublich- Geerbter Pflichtteilsanspruch unterliegt der Erbschaftsteuer, auch wenn er nicht geltend gemacht wird
Der Pflichtteilsanspruch nach § 2303 BGB ist zunächst ein Recht des Enterbten. Dieser kann vom Erben seinem Pflichtteil verlangen. Es handelt sich dabei um einen Anspruch auf die Zahlung von Geld, der der 3-jährigen Verjährung des § 195 BGB unterliegt. Wie bei jeden anderem Anspruch auch hat es der Anspruchsberechtigte in der Hand den Anspruch geltend …weiterlesen
Auch der Pflichtteil kann (ausnahmsweise) entzogen werden
In Deutschland gilt die Testierfreiheit. Dies bedeutet, dass jeder mit Verfügung von Todes wegen (= Testament) seinen Erben bestimmen kann. Das deutsche Erbrecht sieht dabei auch vor, dass Personen aus dem engsten Umfeld, beispielsweise der Ehegatte, aber auch Kinder und Eltern, enterbt werden können. In derartigen Fällen greift allerdings das sog. Pflichtteilsrecht ein, d.h., der …weiterlesen
Unglaublich – Erstes Urteil in Erbrechtsstreit um Ausgleichszahlung nach 34 Jahren
Die Mühlen der Justiz mahlen bekanntlich langsam. Wie langsam zeigt ein am 05.04.2017 vom Landgericht Düsseldorf (5 O 487/83) erlassenes Urteil. Die Klägerin musste auf diese Entscheidung über eine testamentarisch angeordnete Ausgleichszahlung dafür, dass ihr Bruder alle Firmenanteile an der Arag-Versicherung erhalten hatte, in der ersten Instanz 34 Jahre warten.weiterlesen
Steueroptimierte Vermögensübertragung an die Enkelkinder durch fondbasierte Lebensversicherung nach dem 99/1-Modell
Seit der Erbschaftsteuerreform 2009 haben Enkelkinder bei Schenkung und Erbschaft einen Steuerfreibetrag von 200.000 €. Da dieser alle 10 Jahre genutzt werden kann, können die Enkelkinder grundsätzlich zu einer steueroptimierten Vermögensübertragung eingesetzt werden. Allerdings haben viele Großeltern Bedenken den Enkeln bereits zu Lebzeiten 200.000 € zuzuwenden. Viel zu groß ist die Angst, diese würden das …weiterlesen
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