Der Jurist unterscheidet streng zwischen Erbeinsetzung einerseits und Vermächtnis andererseits. Während der Erbe Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers wird, also seine Rechtsstellung ganz (Alleinerbe) oder teilweise (Miterbe) erlangt, erhält der Vermächtnisnehmer lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Nachlass, den er binnen 3 Jahren gegen den Erben durchsetzen muss. Erblasser verwenden oft die Begriffe „erben“ und „vererben“ meinen aber „vermachen“ …weiterlesen
Kann Jobcenter Hartz IV Empfänger beim Berliner Testament zur Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs zwingen?
Beim Berliner Testament setzen sich Ehegatten regelmäßig wechselseitig als Erben ein und bestimmen die gemeinsamen Kinder als Schlusserben. Die Kinder sind also bei Eintritt des ersten Erbfalls enterbt, so dass ein Pflichtteilsanspruch entsteht. Um zu verhindern, dass der überlebende Ehegatte mit einem solchen Pflichtteilsanspruch konfrontiert wird, wird oft eine sog. Pflichtteilsstrafklausel ins Testament aufgenommen, also …weiterlesen
So sieht die neue Erbschaftsteuer bei Unternehmen aus
Ende 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht eine grundgesetzwidrige Überprivilegierung von Betriebserben im Erbschaftsteuergesetz festgestellt und dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 30.06.2016 gesetzt, dies zu korrigieren. Nachdem diese Frist bereits ohne Neuregelung verstrichen ist und das Bundesverfassungsgericht bereits gedroht hat, den Fall wieder an sich zu ziehen, haben sich nunmehr Bundestag und Bundesrat im Vermittlungsausschuss doch …weiterlesen
Das Berliner Testament ist kein Allheilmittel
Das Jahrzehnt der Erben hat begonnen, denn in den nächsten 10 Jahren werden schätzungsweise 3,1 Billionen € vererbt. Erstaunlich ist, dass viele zukünftige Erblasser bislang kein Testament errichtet haben. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge Wurde kein Testament verfasst, dann greift die gesetzliche Erbfolge. Dies bedeutet, dass neben dem Ehegatten die Verwandten erben. Lebt ein …weiterlesen
Steueroptimierte Vermögensübertragung auf Ehegatten und die nächste Generation mit der sog. Güterstandschaukel
Ist das Vermögen zwischen Ehepartnern ungleich verteilt, so dass ein Partner so vermögend ist, dass dieser sein Vermögen nicht steuerfrei auf die Kinder und/oder den Ehepartner übertragen kann, dann kann durch den Einsatz der sog. Güterstandschaukel erreicht werden, dass bei der Übertragung auf die Kinder Schenkungsteuer bzw. Erbschaftssteuer gespart wird.weiterlesen
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