Mehr Menschen, auch Vermögende, als man hinlänglich glauben würde, sind einsam und zwar so einsam, dass sie nicht einmal wissen, wem sie ihr Vermögen vermachen sollen. Deshalb werden oft Personen oder auch Institutionen, mit denen sie an ihrem Lebensabend zu tun hatten, bedacht. So hat der Bewohner eines Altenpflegeheims, der alleinstehend war, sein Vermögen der …weiterlesen
Keine Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidung im Erbscheinverfahren, solange nicht auch der Rechtsweg einer Erbenfeststellungsklage erschöpft ist
Das Erbscheinverfahren wird vor dem Nachlassgericht geführt. Es endet meist damit, dass einem oder mehreren ein Erbschein erteilt wird. Wird darum gestritten, wer Erbe ist, dann kann die unterlegene Partei aber regelmäßig, auch dann, wenn ihre Beschwerde zum OLG und ihre Rechtsbeschwerde zum BGH erfolglos geblieben ist, nicht das Bundesverfassungsgericht anrufen. Dies deshalb, weil aufgrund …weiterlesen
Pflichtteilsberechtigter kann nicht nur vom Erben Auskunft verlangen, sondern auch Einsicht in die Nachlassakte nehmen
Auch, wenn das Gesetz dem Pflichtteilsberechtigten in § 2314 BGB umfangreiche Auskunftsansprüche gegen den Erben einräumt, steht der Pflichtteilsberechtigte oft vor dem Problem, wenn er keinerlei eigene Kenntnis vom Bestand und Umfang des Nachlasses hat, vorläufig einen Teilzahlungsanspruch zu beziffern. Eine Möglichkeit, sich schnell einen Überblick über den Nachlass zu verschaffen, kann Einsicht in die …weiterlesen
Wann kann ein Erbe Auskunft über Eigengeschenke des Pflichtteilsberechtigten verlangen?
Die Interessenlage zwischen dem Erben einerseits und dem Pflichtteilsberechtigten andererseits ist konträr: während nämlich der Erbe ein Interesse daran hat den Nachlass möglichst klein zu rechnen, hat der Pflichtteilsberechtigte wiederum ein Interesse daran, dass der Nachlass möglichst gut bewertet wird. Deswegen regelt das Gesetz auch wechselseitig Auskunftsansprüche. Während nach § 2314 BGB der Pflichtteilsberechtigte vom …weiterlesen
Grundbuchamt muss bei Löschungsbewilligung einer Dienstbarkeit durch Erben auch dessen Erbenstellung prüfen
Auch, wenn es nicht zwingend erforderlich ist, so wird ein Immobilienerbe beim Grundbuchamt mit einer Forderung nach einem Erbschein konfrontiert. Da ein solcher gerade bei größeren Nachlässen teuer ist, sollte daher im Einzelfall stets geprüft werden, ob das Grundbuchamt überhaupt einen Erbschein verlangen darf oder sich aber, wie der nachfolgende Fall zeigt, nur Arbeit sparen …weiterlesen
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