Bei Erwachsenen kennt das Gesetz keine automatische Vertretungsbefugnis durch Ehegatten oder Kinder, wenn beim Ehepartner bzw. Elternteil krankheitsbedingt eine Handlungsunfähigkeit eintritt. Um diese Lücke zu schließen ist es empfehlenswert durch Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung rechtzeitig das Erforderliche zu regeln, damit im Ernstfall der eigene Wille auch durchgesetzt werden kann. Dabei genügt es aber keineswegs sich irgendwelche …weiterlesen
Pflichtteilsergänzung bei lebzeitiger Schenkung einer Immobilie unter Einräumung eines Wohnrechts?
Wer zu Lebzeiten eine Immobilie überträgt, in der Absicht damit bei Eintritt des Erbfalls den Pflichtteil von Pflichtteilsberechtigten zu reduzieren, der muss 2 Dinge beachten. 1. Übertragung auf Ehegatten Zunächst ist zu beachten, dass eine Beschneidung des Pflichtteils dann durch eine solche lebzeitige Übertragung nicht funktioniert, wenn Übertragung an den Ehegatten erfolgt ist. Bei solchen …weiterlesen
Zum Auskunftsanspruch des Pflichteilsberechtigten
Der Erbe schuldet dem Pflichtteilsberechtigten Auskunft über Bestand und Umfang des Nachlasses, § 2314 BGB. Da Papier bekanntlich geduldig ist und aufgrund der gegenläufigen Interessen zwischen Erbe einerseits und Pflichtteilsberechtigten andererseits die Meinung, ob der Auskunftsanspruch erfüllt ist, oft gegenläufig ist, kann der Pflichtteilsberechtigte darüber hinaus verlangen, dass der Erbe die Richtigkeit und Vollständigkeit des …weiterlesen
Kein klagbarer Auskunftsanspruch gegen sog. Erbenermittler?
Stirbt ein Mensch ohne ein Testament hinterlassen zu haben, dann geht sein Nachlass als Ganzes und ungeteilt aufgrund gesetzlicher Erfolge auf den oder die Erben über. Das, was auf den ersten Blick einfach erscheint, ist in der Praxis manchmal deshalb schwierig, weil immer mehr Menschen alt und einsam sterben, ohne, dass auf den ersten Blick …weiterlesen
Steueroptimierte, erbrechtliche Gestaltungen zum Erhalt des Familienvermögens mittels sog. Familienpool
Sie haben ein erfolgreiches Berufsleben ganz oder fast hinter sich und machen sich nun Gedanken, wie Sie Ihr Vermögen auf die nächste und/oder übernächste Generation übertragen können, ohne dass durch Erbschafts- oder Schenkungsteuer die Zerschlagung geschaffener Werte zu befürchten ist? Gerade dann, wenn Sie in Immobilien in den Ballungszentren investiert haben, die in den letzten …weiterlesen
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