Die vom Bundestag verabschiedete Reform der Erbschaftsteuer muss im Vermittlungsausschuss nachverhandelt werden. Dies hat der Bundesrat am 08.07.2016 beschlossen. Die neuen Regeln für Firmenerben sollen in dem gemeinsamen Gremium beider Häuser grundlegend überarbeitet werden, fordern die Länder in ihrem Anrufungsbeschluss. Der Bundestag hatte am 24.06.2016 neue Regelungen für die Vererbung von Unternehmen beschlossen. Betriebserben kann …weiterlesen
Einigung zur Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer bringt Rechtssicherheit
Die Koalitionsspitzen haben sich nach zähem Ringen auf eine Reform des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts geeinigt. Damit besteht nun zumindest Rechtssicherheit, welche Steuerregeln künftig bei der Übertragung von Unternehmen gelten. Gegenüber dem Regierungsentwurf vom 08.07.2015 für ein Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sieht die Gesamteinigung im Einzelnen folgende Anpassungen …weiterlesen
OLG München: Schiedsklausel im Hinblick auf Pflichtteilsansprüche ist im Testament unwirksam
Die Schiedsgerichtsbarkeit ist im Erbrecht ein guter Weg, einen langwierigen Instanzenrechtsstreit zu vermeiden oder der Öffentlichkeit familiäre Details vorzuenthalten. Ein solches Schiedsverfahren funktioniert aber bei Pflichtteilsansprüchen nur dann, wenn der Pflichtteilsberechtigte und die Erben sich vertraglich verpflichten, dass ein Schiedsverfahren über den Pflichtteilsanspruch ganz oder teilweise entscheiden soll. Die einseitige Anordnung eines Schiedsverfahrens im Hinblick …weiterlesen
Zu Einkünften aus Kapitalvermögen bei betagtem Vermächtnis
Wird zugunsten eines Vermächtnisnehmers testamentarisch eine Verzinsung angeordnet, weil das Vermächtnis erst mehrere Jahre nach dem Tod des Erblassers fällig wird, so löst dies beim Vermächtnisnehmer steuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG aus (BFH, Urteil vom 20.10.2015 – VIII R 40/13).weiterlesen
Keine Befugnis des Nachlassgerichts zur Auferlegung und Durchsetzung beliebiger Verpflichtungen mittels Zwangsgeld
Vor Gericht und auf hoher See ist man bekanntlich in Gottes Hand. Auch, wenn diese aus dem lateinischen stammende Volksweisheit eigentlich meint, dass niemand mit Sicherheit den Ausgang eines Rechtsstreits voraussagen kann, weil Gerichte, ähnlich wie die hohe See, unberechenbar sind, zeigt die nachfolgende Entscheidung, dass manchmal Gerichte auch dazu neigen Bürger mit Auflagen und …weiterlesen
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