Im deutschen Erbrecht stellt die Frage der Anfechtbarkeit der Annahme einer Erbschaft aufgrund von Irrtümern über die Rechtsfolgen eine bedeutende Herausforderung dar. Diese Thematik spielt nicht nur eine Rolle, wenn sich nach Annahme der Erbschaft herausstellt, dass der Nachlass überschuldet ist, sondern gewinnt insbesondere an Bedeutung, wenn es um die Frage geht, ob es für …weiterlesen
Vorerbschaft vs. Pflichtteil – Soll ich ausschlagen?
Wer in einem Testament als bloßer Vorerbe eingesetzt worden ist, der ist oftmals, jedenfalls dann, wenn diese Stellung nicht in Absprache mit dem Erblasser gewählt worden ist, bitter enttäuscht, weil er aufgrund seiner Stellung den Nachlass zwar nutzen, nicht aber über diesen verfügen kann und oft auch in vielerlei Hinsicht Einschränkungen und Verpflichtungen unterliegt. Es …weiterlesen
Zur Nachforschungspflicht des Notars bei der Erstellung eines notariellen Nachlassverzeichnisses
Notare hassen es wie die Pest: das notarielle Nachlassverzeichnis. Gleichwohl haben Pflichtteilsberechtigte nach § 2314 BGB gegen den Erben einen Anspruch auf Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses, so dass Notare die Aufgabe grundsätzlich übernehmen müssen. die Vorlage eines notariellen Nachlassverzeichnisses wird regelmäßig dann verlangt, wenn der Eindruck entstanden ist, dass der Erbe seine Pflicht zu Erstellung …weiterlesen
Die vermögensverwaltende Familiengrundbesitzgesellschaft: Ein strategisches Instrument der vorweggenommenen Erbfolge
In der heutigen Zeit stehen Familien vor der Herausforderung, ihr Vermögen über Generationen hinweg zu sichern und zu mehren. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Grundbesitz, der nicht nur einen erheblichen materiellen Wert darstellt, sondern oft auch einen emotionalen. Die vermögensverwaltende Familiengrundbesitzgesellschaft in Form der Kommanditgesellschaft (KG) oder Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) hat sich …weiterlesen
Vollmachten im Erbrecht: Auftrags- oder Gefälligkeitsverhältnis?
Im Erbrecht, wenn es um Streit unter Miterben geht, begegnen uns häufig Situationen, die, wenn einer der Miterbe bereits zu Lebzeiten mit einer Vollmacht des Erblassers ausgestattet war, eine tiefgreifende Betrachtung des Verhältnisses zwischen Beauftragtem und Auftraggeber erfordern. Dies deshalb, weil je nachdem, ob es sich dabei um eine rein tatsächliche Gefälligkeit oder um ein …weiterlesen
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