Das sog. Berliner Testament, bei dem sich die Ehegatten zunächst als Alleinerben und dann einen Dritten, beispielsweise die gemeinsamen Kinder, einsetzen ist für größere Nachlässe schon deshalb nicht geeignet, weil damit regelmäßig der Steuerfreibetrag des erstversterbenden Elternteils verschenkt wird. Wer trotzdem nicht vom Berliner Testament Abstand nehmen möchte, der versucht oft durch Konstruktionen unterschiedlichster Art …weiterlesen
Die Eintragung einer Erbengemeinschaft ins Grundbuch vor der Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft verursacht vermeidbare Kosten
Zählt zum Nachlass Immobilienvermögen, dann können Grundbuchgebühren dadurch eingespart werden, dass nicht vor der Auseinandersetzung zunächst die Erbengemeinschaft im Grundbuch eingetragen wird, sondern nur der oder die Erben, denen nach der Auseinandersetzung das Eigentum an der Immobilie endgültig zustehen soll. Durch eine vorübergehende Voreintragung der Erbengemeinschaft geht nämlich die Gebührenbefreiung nach Anmerkung 1 Satz 2 …weiterlesen
BGH: Zur (wirksamen) Anfechtung der Annahme einer Erbschaft kommt es auf den Inhalt der Erklärung an
In der Praxis tauchen immer wieder Probleme mit der Frage auf, ob und wie eine Erbschaft angenommen bzw. ausgeschlagen werden muss. Einfache Erklärungen reichen in beiden Fällen nicht aus, sondern die Erklärungen müssen entweder zu Protokoll des Nachlassgerichts erklärt oder durch notarielle Urkunde beim Nachlassgericht eingereicht werden. Die Annahme der Erbschaft ist dabei die Regel, …weiterlesen
BFH schränkt Berücksichtigung von Steuerschulden bei Steuerhinterziehung durch Erblasser ein
Hat der Erblasser Steuern hinterzogen, weil er Kapitalerträge, die er mit Auslandsvermögen erzielt hat, nicht in seinen Steuererklärungen angegeben hat, läuft der Erbe nicht nur Gefahr, sich selbst wegen einer Steuerhinterziehung strafbar zu machen, wenn er nach Kenntnis den Fiskus nicht aufklärt, sondern das Erbe kann durch dann fällig werdende Steuernachzahlungen und Säumniszuschläge auch erheblich …weiterlesen
Bloße Nachschrift eines Testaments reicht auch beim Vorliegen einer eidesstattlichen Versicherung nicht zum Nachweis der wirksamen Erbeinsetzung
Ein Testament muss, um wirksam zu sein, handschriftlich (sog. privatschriftliches Testament) oder aber zur Niederschrift eines Notars (sog. notarielles Testament) errichtet sein. Wird diese Form nicht eingehalten so ist es formunwirksam und damit ohne Bedeutung. Das OLG Stuttgart hat in seinem Beschluss vom 19.01.2016 (8 W 23/15) über einen Fall entschieden, bei dem die Nichten …weiterlesen
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