Stand der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes noch in einem Arbeitsverhältnis, ohne dass er bisher den ihm zustehenden Erholungsurlaub genommen hat, so kann den Erben ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung gegen den Arbeitgeber zustehen. Dies hat das Arbeitsgericht Berlin mit Urteil vom 07.10.2015 (56 CA 10968/15) entschieden und sich dabei gegen die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts …weiterlesen
Das sollten Sie wissen, wenn Ihnen durch Testament ein Vermächtnisanspruch zusteht
Vermächtnisansprüche sind für Erben meist lästig. Nicht nur, dass hierdurch der Nachlass geschmälert wird, sondern oft ist dies für den Erben auch noch mit Aufwand verbunden. Deshalb werden Vermächtnisse, wenn sie nicht mit Nachdruck eingefordert werden, oft nur schleppend erfüllt. Was viele nicht wissen ist, dass der Vermächtnisanspruch bereits mit Eintritt des Erbfalls fällig wird. …weiterlesen
Keine Eintragung einer Zwangssicherungshypothek aufgrund eines Titels gegen einen Miterben bei nicht auseinandergesetzter Erbengemeinschaft
Wird ein Schuldner Miterbe einer Immobilie, dann können Gläubiger sich nicht damit absichern, dass sie aufgrund ihres Titels gegen den Miterben eine Zwangssicherungshypothek auf den Miterbenanteil eintragen lassen, solange die Erbengemeinschaft nicht Ausnahmegesetz ist. Dies hat das OLG München nun mit Beschluss vom 09.09.2015 (34 Wx 260/15) bestätigt.weiterlesen
Zur Annahme und Ausschlagung einer Erbschaft bei Antrag auf Grundbuchberichtigung
Der Nachlass geht als Ganzes und ungeteilt auf den oder die Erben über, § 1922 BGB. Dies nennt man Gesamtrechtsnachfolge oder auch Universalsukzession. Gemeint sind damit, dass der oder die Erben automatisch an die Stelle des Erblassers rücken und dessen Rechtsposition, also nicht nur Aktivvermögen, sondern auch Verbindlichkeiten übernehmen, also auch für dessen Schulden haften, …weiterlesen
Erbschaftssteuerreform darf Unternehmen nicht über Gebühr belasten
Der Bund der Steuerzahler macht sich für ein unbürokratisches Erbschaft- und Schenkungssteuergesetz stark. Deshalb fordert der BdSt Bundestag und Bundesrat auf, sehr genau auf die Belange der Unternehmen und ihrer Arbeitnehmer zu achten. Der BdSt kritisiert, dass vor allem die Interessen der kleinen Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe bislang nicht ausreichend berücksichtigt wurden. Nicht akzeptabel ist der …weiterlesen
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