Haben Sie Ihren letzten Willen bereits geregelt und ein Testament verfasst? Gut so, dann haben Sie den ersten Schritt bereits unternommen, um auch nach Ihrem Ableben Einfluss auf das Wohl Ihrer Lieben zu nehmen. Was nützt aber das beste Testament, wenn es nach dem Tod nicht aufgefunden oder gar bewusst unterschlagen wird? Richtig, nichts. Die …weiterlesen
Kein Anspruch eines im Testament nicht benannten Rechtsanwalts auf Ernennung zum Testamentsvollstrecker
Wenn es um die Verteilung des Nachlasses geht, dann beginnt bekanntlich das Hauen und Stechen zwischen den (möglichen) Erben. Dies ist hinlänglich bekannt. Was weniger bekannt ist, ist dass es noch eine andere Ebene gibt, auf der Dritte am Nachlass manchmal prächtig mitverdienen, nämlich die Ebene des Nachlassgerichtes. Hat der Erblasser Testamentsvollstreckung angeordnet, ohne dass von ihm …weiterlesen
Brief als Erbeinsetzung?
Beim Testament handelt es sich um den sog. letzten Willen des Erblassers. Deshalb ist – wie bei jeder Willenserklärung – wichtig, dass der Wille eindeutig und unmissverständlich formuliert wird. Ist dies nicht der Fall, dann muss im Streitfall der letzte Wille durch Auslegung ermittelt werden. Nachdem bekanntlich zwei Juristen drei unterschiedliche Meinungen haben können, was bedeutet, dass je nachdem, …weiterlesen
Keine Grundbuchberichtigung bei zweifelhafter Erbeinsetzung in öffentlichem Testament
Ergibt sich die Erbenstellung aus einem notariellen Testament, dann ist für die Grundbuchberichtigung regelmäßig kein Erbschein mehr erforderlich, sondern das notarielle Testament genügt. Dies gilt allerdings nur dann, wenn sich die Erbenstellung unproblematisch aus dem notariellen Testament ergibt und keine Zweifel daran bestehen, ob überhaupt eine wirksame Erbeinsetzung vorliegt (OLG München, Beschluss vom 22.03.2016, 34 …weiterlesen
Testament zugunsten eines Haustieres – das müssen Sie wissen!
Wenn es darum geht, die letzten Dinge zu regeln, dann taucht auch oft die Frage auf, was mit dem geliebten Haustier bei Eintritt des Erbfalls passiert. Wer hier seinen tierischen Freund absichern möchte, der muss allerdings die richtigen Vorkehrungen treffen und dies testamentarisch richtig regeln.weiterlesen
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