Der Erbe schuldet dem Pflichtteilsberechtigten Auskunft über Bestand und Umfang des Nachlasses, § 2314 BGB. Da Papier bekanntlich geduldig ist und aufgrund der gegenläufigen Interessen zwischen Erbe einerseits und Pflichtteilsberechtigten andererseits die Meinung, ob der Auskunftsanspruch erfüllt ist, oft gegenläufig ist, kann der Pflichtteilsberechtigte darüber hinaus verlangen, dass der Erbe die Richtigkeit und Vollständigkeit des …weiterlesen
Kein klagbarer Auskunftsanspruch gegen sog. Erbenermittler?
Stirbt ein Mensch ohne ein Testament hinterlassen zu haben, dann geht sein Nachlass als Ganzes und ungeteilt aufgrund gesetzlicher Erfolge auf den oder die Erben über. Das, was auf den ersten Blick einfach erscheint, ist in der Praxis manchmal deshalb schwierig, weil immer mehr Menschen alt und einsam sterben, ohne, dass auf den ersten Blick …weiterlesen
Steueroptimierte, erbrechtliche Gestaltungen zum Erhalt des Familienvermögens mittels sog. Familienpool
Sie haben ein erfolgreiches Berufsleben ganz oder fast hinter sich und machen sich nun Gedanken, wie Sie Ihr Vermögen auf die nächste und/oder übernächste Generation übertragen können, ohne dass durch Erbschafts- oder Schenkungsteuer die Zerschlagung geschaffener Werte zu befürchten ist? Gerade dann, wenn Sie in Immobilien in den Ballungszentren investiert haben, die in den letzten …weiterlesen
Bundesrat verweist Erbschaftsteuerreform in den Vermittlungsausschuss
Die vom Bundestag verabschiedete Reform der Erbschaftsteuer muss im Vermittlungsausschuss nachverhandelt werden. Dies hat der Bundesrat am 08.07.2016 beschlossen. Die neuen Regeln für Firmenerben sollen in dem gemeinsamen Gremium beider Häuser grundlegend überarbeitet werden, fordern die Länder in ihrem Anrufungsbeschluss. Der Bundestag hatte am 24.06.2016 neue Regelungen für die Vererbung von Unternehmen beschlossen. Betriebserben kann …weiterlesen
Einigung zur Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer bringt Rechtssicherheit
Die Koalitionsspitzen haben sich nach zähem Ringen auf eine Reform des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts geeinigt. Damit besteht nun zumindest Rechtssicherheit, welche Steuerregeln künftig bei der Übertragung von Unternehmen gelten. Gegenüber dem Regierungsentwurf vom 08.07.2015 für ein Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sieht die Gesamteinigung im Einzelnen folgende Anpassungen …weiterlesen
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