Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 07.04.2015 (1 BvR 1432/10) entschieden, dass die Doppelbelastung mit Erbschaft- und Einkommensteuer bei der Vererbung von Zinsansprüchen nicht zu beanstanden ist. Es liege keine Verletzung von Grundrechten vor, wenn die Einkommensteuer, die im Jahr nach dem Erbfall auf die bis zum Todeszeitpunkt entstandenen Zinsansprüche anfällt, bei der Festsetzung der …weiterlesen
Bei Abstandsnahme vom Pflichtteilsanspruch nach erstmaliger Kenntnis einer sog. Pflichtteilsstrafklausel ist das Erbrecht nicht verwirkt
Ehegatten, die sich im Rahmen von sogenannten Ehegattentestamenten im Rahmen des ersten Erbfalls als Alleinerben einsetzen und damit ihre Kinder enterben versuchen oft Pflichtteilsansprüche der Kinder dadurch zu entgehen, dass im Testament zusätzlich eine sogenannte Pflichtteilsstrafklausel aufgenommen wird. In einer solchen wird regelmäßig geregelt, dass dasjenige Kind, das bei Eintritt des ersten Erbfalls vom überlebenden …weiterlesen
BGH: Zur Wertbemessung von Immobilien bei der Berechnung des Pflichtteilsanspruchs
Treffen Erbrecht einerseits und Pflichtteilsanspruchs andererseits aufeinander ist oft Streit vorprogrammiert. Dies deshalb, weil der Pflichtteilsberechtigte ein Interesse daran hat, den Nachlass möglichst hoch zu bewerten, damit sich sein Pflichtteilsanspruch entsprechend erhöht, während der Erbe den Nachlass möglichst gering bewertet wissen will, um die Forderung des Pflichtteilsberechtigten zu senken. Besonders streitbefangen ist oft die Bewertung …weiterlesen
Auch den Erben trifft eine Blockierpflicht bei Schusswaffen unabhängig davon, wann der Erbfall eingetreten ist
Zählen zum Nachlass Schusswaffen, dann kann dies für den Erben, jedenfalls dann, wenn er die Waffen nicht abgibt, sondern weiter behalten will, ungeahnte Probleme bereiten. Diese Erfahrung musste nunmehr auch eine Erbin machen, die von ihrem im Jahr 2001 verstorbenen Ehemann das Eigentum an Schusswaffen im Wege der Erbfolge erlangt hatte und die sich erfolglos gegen …weiterlesen
Erbverzicht wirkt grundsätzlich auch zulasten von Abkömmlingen
Um Streitigkeiten zwischen den Kindern zu vermeiden wird manchmal noch zu Lebzeiten zwischen den Eltern und den Kindern in einem notariellen Vertrag ein Erbverzicht vereinbart, wonach ein oder mehrere Kinder auf ihr Erbrecht verzichten und im Gegenzug dafür zu Lebzeiten bereits entschädigt werden. Beim Abschluss einer solchen Vereinbarung ist aber Vorsicht geboten, weil ein solcher Verzicht …weiterlesen
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