In der Welt des Erbrechts begegnen uns immer wieder Fälle, die auf den ersten Blick ungewöhnlich erscheinen mögen, jedoch tiefgreifende Einblicke in die Flexibilität und Menschlichkeit unserer Rechtsprechung bieten. Ein solcher Fall, der kürzlich vom Oberlandesgericht Oldenburg entschieden wurde, unterstreicht die essentielle Bedeutung des Testierwillens über die Form, in der dieser zum Ausdruck gebracht wird. …weiterlesen
Supervermächtnis: Eine effektive Strategie in der Testamentsgestaltung
Das Erbrecht in Deutschland, verankert im Fünften Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), §§ 1922 ff., regelt die Übertragung des Vermögens einer verstorbenen Person (Erblasser) auf eine oder mehrere andere Personen. Innerhalb dieser rechtlichen Rahmenbedingungen bietet das Supervermächtnis eine besondere Möglichkeit, um spezifische Wünsche des Erblassers punktgenau und effizient umzusetzen. Dieser Artikel beleuchtet das Wesen des …weiterlesen
Sozialhilferegress bei der Schenkung von Immobilien an Angehörige: Strategien zur Risikominimierung
Das Thema Sozialhilferegress bei der Schenkung von Immobilien an Angehörige ist ein facettenreiches Feld, das sowohl für potenzielle Schenker als auch für Begünstigte von großer Bedeutung ist. In einer Zeit, in der die Übertragung von Vermögenswerten innerhalb der Familie zunehmend an Bedeutung gewinnt, ist es essenziell, sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und den möglichen finanziellen …weiterlesen
Vorsicht vor steuerlichen Nachteilen beim Berliner Testament
Das Berliner Testament stellt eine unter Ehegatten in Deutschland populäre Testamentsform dar. Diese ermöglicht es, den überlebenden Partner als Alleinerben zu bestimmen, sodass Kinder oder weitere Erben erst nach dem Versterben des zuletzt lebenden Ehegatten erbberechtigt sind. Hierbei werden sie beim ersten Erbfall faktisch enterbt. Häufig wird zudem durch eine Strafklausel festgelegt, dass Erben, die …weiterlesen
Verjährung von Pflichtteilsansprüchen: Eine rechtliche Betrachtung
Der Pflichtteil ist keine automatische Beteiligung am Nachlass, wie der Erbteil, sondern nur ein schuldrechtlicher Anspruch, gegen den oder die Erben, der der Verjährung unterliegt. Es greift die regelmäßige Verjährung des § 195 BGB, so dass die Ansprüche innerhalb von 3 Jahren verjähren, also grds. im 3. Jahr nach Eintritt des Erbfalls. Auch wenn dies …weiterlesen
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